heute wurde uns von unserem Schulleiter eine Aktualisierung der Aufbewahrungsfristen für Schülerunterlagen verlesen (zu finden im Amtsblatt Nr. 13 des Kultusministeriums).
Dort heißt es unter anderem:
Unter dem genannten § 2 Satz 2 Nr. 2 ist das Folgende aufgeführt:Die Aufbewahrungsfrist beträgt für Schülerunterlagen nach (...) 3. § 2 Satz 2 Nr. 2 zwei Jahre.
Dies bedeutet: Ich muss künftig ALLE (nicht, wie bisher, nur die in einer Prüfung zu Quali und MR hergestellten) Werkstücke 2 Jahre in der Schule aufbewahren??? Schüler zahlen Werkgeld, um dann mit NICHTS nach Hause zu gehen? Schüler können nicht mehr damit motiviert werden, dass sie am Ende ein tolles Ergebnis haben? Ich brauche einen zusätzlichen Raum um künftig 500 Werkstücke jährlich zu deponieren??? Selbiges gilt dann auch für alle benoteten Zeichnungen? Siehe Bereich Kunst???(...) b) den praktischen Leistungsnachweisen, insbesondere Werkstücken und Zeichnungen.
Bitte, bitte, sag' mir jemand, dass hier ein Missverständnis vorliegt und der Gesetzestext auch irgendwie anders interpretiert werden kann! Sonst krieg' ich die Krise!
Danke schon mal im Voraus für alle hilfreichen Hinweise!