Vielleicht kann auch jemand für Bayern folgende Fragen beantworten:
- Wie lauten die aktuellen Kriterien überhaupt?
- Wer legt die Zulassungskriterien für Bücher fest?
- Wer kennt jemand aus diesem Kreis?
Wann liegen zwingende fachliche Gründe vor?Schulbücher im Sinn von Art. 51 Abs. 1 Satz 1 BayEUG sind Druckerzeugnisse, die ... für ein bestimmtes Unterrichtsfach den gesamten Stoff eines Schuljahres oder Halbjahreskurses enthalten, wenn nicht zwingende fachliche oder pädagogische Gründe einen geringeren oder vermehrten Stoffumfang erfordern.
Den Passus finde ich viel interessanter. Denn danach könnte jedes Fachbuch in die Liste der zugelassenen Bücher aufgenommen werden.3. als Lehr- und Nachschlagewerk dienen