Einstufung sorgt für Verwirrung

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Weißbier_seit_1543
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Einstufung sorgt für Verwirrung

Beitrag von Weißbier_seit_1543 »

Hallo Forengemeinde,
endlich die Fachlehrerausbildung absolviert und schon das erste Halbjahr
beendet. (viel Stress mit Vorbereitung und und und...ihr kennt das ja auch ;) )
Ich habe heute vom Landesamt für Finanzen meine Festsetzungsstufe bekommen....
es ist die 2.Stufe.
Nun die Frage, kann das sein?
Ich habe 5 Jahre Meisteranstellung vorzuweisen und soviel ich weiß, ist die Grundstufe
für Fachlehrer die 2.Stufe bei A10.
Müsste ich mit Abzug der 3 Jahre Meisterzeit (Voraussetzung für die FL-Ausbildung) nicht die
2 Jahre als Stufenaufstieg vergütet bekommen?
Ich möchte mich nicht beschweren, jedoch bin ich nicht bereit, irgendwas zu verschenken.
Weiß jemand, wie das genau berechnet wird?

lg

Michael
rauhalahti
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Re: Einstufung sorgt für Verwirrung

Beitrag von rauhalahti »

Hallo,

woher nimmst du das mit Stufe 2 als normaler Einstieg? Laut Besoldungstabelle gibt es in A10 und A11 die Stufe 1. Das ist dann nach Dienstrecht die normale Einstufung bei Dienstantritt. Plus deine zwei Jahre über die vorausgesetzten hinaus macht Stufe zwei. Ich denke, das ist so rechtens. Ich finde das zwar insgesamt eine Zumutung, aber vermutlich ist es korrekt berechnet.

Sollte ich mich irren gib bitte Bescheid.

VG Dieter
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Weißbier_seit_1543
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Re: Einstufung sorgt für Verwirrung

Beitrag von Weißbier_seit_1543 »

Wenn man bedenkt, dass ich akutell komplette Lernfelder (4 Stk.) unterrichte
und aktuell den Anteil von QE4 übernehme, finde ich diese 2.Stufe auch bissl :flop: .
Das ich als FL nicht über A12 hinauskomme finde ich jetzt gar nicht dramatisch, zumal
ja die ganzen studierten Lehrer sonst einen Nachteil hätten.
Die müssen ja auch ihre Studienkosten wieder armortisieren.

Laut der PDF
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=& ... ms&cad=rja

ist bei A10 die Stufe 1 gar nicht "besetzt", fängt also erst bei der 2.Stufe an.
Jetzt dachte ich, das die 2.Stufe mein "Start" wäre.
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Bernhard
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Re: Einstufung sorgt für Verwirrung

Beitrag von Bernhard »

Hallo Michael,

deine Besoldungsaussage gilt nur für gewerbliche Fachlehrer mit Ausbildung in Ansbach. Fachlehrer EG und MT mit Studienzeit in Augsburg, München, Bayreuth haben die gleichen Studienkosten mit mindestens 8 Semestern wie der normale Lehrer. Die bekommen in der Zeit keine Anwärterbezüge!!! Fachlehrer ist nicht gleich Fachlehrer.

Zu deiner Stufenfrage bin ich sehr gespannt was raus kommt. Ich habe einen Gesellenbrief der nach altem System nicht anerkannt wurde und hätte das auch gerne anders gesehen. Bei einer Überführung ins neue System trifft mich dann die gleiche Problematik.

Es könnte allerdings sein, dass die Stufe 2 bereits eine Stufe besser ist. Die Besoldungstabelle wurde überarbeitet und um eine Stufe nach links geschoben. Früher war bei A10 nämlich in Stufe 1 auch die Zelle leer - vielleicht hast du hier Infos von einem älteren Kollegen der den Wandel nicht mitbekommen hat? Ich hab in der PDF jedenfalls die Info auf die Schnelle nicht finden können.

VG
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Re: Einstufung sorgt für Verwirrung

Beitrag von rauhalahti »

Hallo Michael,

da haben wir beide unsauber gekuckt. Nach deinem PDF ist in A10 Start bei Stufe 1, bei A11 beginnt die Laufbahn schon mit Stufe2.

Da du Schreibst, dass du A10/2 bist, hast du Stufe A10/1 übersprungen. Bleibt also dabei, dass scheint korrekt zu sein.

@Bernhard: Zum Gesellenbrief noch was. Der allein bringt dir als Fachlehrer mt nichts. Du musst berufliche Tätigkeit nachweisen, also Gesellenjahre. Und die Tätigkeit muss für deine Fachlehrertätigkeit nützlich sein.
Bei Michael nützen Gesellenjahre nur dann etwas, wenn er mehr davon hätte als für die Meisterprüfung notwendig. Dann könnte man evtl. auch Gesellenjahre anrechnen.

VG Dieter
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Bernhard
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Re: Einstufung sorgt für Verwirrung

Beitrag von Bernhard »

Hat das schon ein Verwaltungsgericht bestätigt? Ich persönlich bin nämlich der Meinung, dass mir mein Gesellenbrief sehr wohl was bringt.
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Re: Einstufung sorgt für Verwirrung

Beitrag von rauhalahti »

Ich geb dir ja Recht und bin derselben Meinung. Aber das Dienstrecht sieht nur die Anerkennung von deinem Lehrauftrag dienlichen Zeiten hauptberuflicher Beschäftigung vor. Zeiten der Ausbildung zählen nicht dazu. Das ist und bleibt ärgerlich. Gerichtlich überprüft wurde das meines Wissens nach noch nicht.

Da müsste ja jemand gegen diesen an ihm persönlich vollzogenen Verwaltungsakt klagen. Ist die erste Instanz vor dem VGH nicht kostenlos? ;)

VG Dieter