endlich die Fachlehrerausbildung absolviert und schon das erste Halbjahr
beendet. (viel Stress mit Vorbereitung und und und...ihr kennt das ja auch
Ich habe heute vom Landesamt für Finanzen meine Festsetzungsstufe bekommen....
es ist die 2.Stufe.
Nun die Frage, kann das sein?
Ich habe 5 Jahre Meisteranstellung vorzuweisen und soviel ich weiß, ist die Grundstufe
für Fachlehrer die 2.Stufe bei A10.
Müsste ich mit Abzug der 3 Jahre Meisterzeit (Voraussetzung für die FL-Ausbildung) nicht die
2 Jahre als Stufenaufstieg vergütet bekommen?
Ich möchte mich nicht beschweren, jedoch bin ich nicht bereit, irgendwas zu verschenken.
Weiß jemand, wie das genau berechnet wird?
lg
Michael




