Versetzung nach Referendariat

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PeterPan
Gast
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Versetzung nach Referendariat

Beitrag von PeterPan »

Hallo liebe Fachlhereseite-Community!

Nach benutzen der Suchoption fand ich komischerweise keinen ähnichen Artikel und Stelle deshalb einen neuen Beitrag in das Forum.

Meine Freundin befindet sich im zweiten Ausbildungsjahr ihres Referendariats und nun kommt es zu ihrer Versetzung.
Sie ist Grundschullehramtsanwärterin in Bayern. Meine Frage beieht sich auf Punkt 2 eines Auszugs aus einem Informationsblatt der Regierung.

a) Familienzusammenführung
Entsprechend den Beschlüssen des Bayerischen Landtages vom 19.07.1984
(Drs. 10/4406) und vom 17.06.2004 (Drs. 15/1201) sind bei Versetzungen
Familienzusammenführungen vorrangig zu berücksichtigen.
Als Familienzusammenführung gilt allgemein die Zusammenführung
verheirateter Partner bzw. Partner eingetragener Lebensgemeinschaften.
Sofern die Gesuche mit Familienzusammenführung begründet werden,
müssen ihnen folgende Unterlagen beigefügt werden:
• Amtliche Bestätigung des Einwohnermeldeamtes über den Wohnsitz des
Ehegatten bzw. der Ehegattin (Meldebescheinigung)
• Bescheinigung des Arbeitgebers des Ehegatten/der Ehegattin, dass er/sie
sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befindet

Meine Freundin und ich besitzen wohl den gleichen Wohnsitz in unserer Heimat ich selber befinde mich aber in einer Ausbildung ausserhalb von Bayern und habe dort einen zweiten Wohnsitz.
Da stellt sich mir die Frage ob der Versuch durch das Heiraten eine Verbesserung herbeiführen, würde was den Ort ihrer Versetzung betrifft? Oder würde der Punkt der Familienzusammenführung in unserem Fall nicht wirken?
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Bernhard
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Re: Versetzung nach Referendariat

Beitrag von Bernhard »

Hallo PeterPan,

ja, verheiratete haben mehr Chancen. Dies ist aber keine Garantie! Die Heirat sollte wirklich nur eine (vorgezogene) Hochzeit sein von der man absolut überzeugt ist.

Je mehr Kinder das Paar hat, desto dringender ist auch noch die Familienzusammenführung. Ein Ranking könnte also sein:
verheiratet, 3 Kinder (oder mehr) :D
verheiratet, 2 Kinder
verheiratet, 1 Kind
verheiratet
ledig

Jetzt kommt es aber wieder auf die konkrete Situation an. Wenn bspw. alle Referendare eures Jahrgangs sich zu einer Heirat entschliessen wird dieser Vorteil fast vollkommen aufgehoben weil schlussendlich für den Staat zählt, wo er Lehrkräfte benötigt.

Weiterhin ist wichtig, wieviel Bedarf am gewünschten Einsatzort (Hauptwohnsitz) an Lehrkräften vorhanden ist. Falls euer Hauptwohnsitz München ist, habt ihr sicher die kleinsten Probleme. :)

Und natürlich kommt es auch noch auf die Bewertung an, wie ernst es euch mit dem gemeinsamen Hauptwohnsitz ist. Wenn sich der Arbeitsort des Ehegatten mit Zweitwohnsitz an einem völlig anderen Ort befindet könnten Zweifel aufkommen.

LG

Bernhard
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