Fachlehrereinsatz an mehreren Schulen

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Be Happy
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Fachlehrereinsatz an mehreren Schulen

Beitrag von Be Happy »

Kann mir bitte jemand eine Quelle nennen an der geregelt ist, an wievielen Schulen ein Fachlehrer max. eingesetzt werden kann und ob es ggf. dafür Anrechnungsstunden gibt? Bis zu welcher Altersgrenze ist ein Einsatz an mehreren Schule zumutbar?

Bin gespannt auf eure Antworten :) Vielen Dank schon mal!
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Bernhard
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Re: Fachlehrereinsatz an mehreren Schulen

Beitrag von Bernhard »

Spontan ohne das gerade schriftlich zu haben: Bei 3 Einsatzorten steht dir eine Anrechnungsstunde zu. So hat es mir vorletzte Woche eine ehemals betroffene Kollegin erzählt. LG

EDIT 09.11.2015: Wie sich zeigte, ist dies wohl eine kann/soll-Bestimmung und unter anderem davon abhängig wie weit die Einsatzorte auseinander sind.
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jota
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Re: Fachlehrereinsatz an mehreren Schulen

Beitrag von jota »

Ja, das ist auch meine Information. 3 Einsatzorte. Allerdings hab ich auch schon von einem Kollegen gehört, dass es dabei auch um den "Aufwand" geht... Dieser Kollege hat zum Beispiel drei Einsatzorte, die auch alle mit dem Auto angefahren werden müssen, allerdings sind zwei Gebäude an eine Schule gebunden. So bekommt er also keine Ermäßigung.

Letztendlich ist es aber immer möglich sich mit dem Personalrat zu besprechen, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt.
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bunny
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Re: Fachlehrereinsatz an mehreren Schulen

Beitrag von bunny »

Die Regelung mit den 3 Einsatzorten gilt aber anscheinend nicht, wenn diese einem Schulverbund angehören. Praktisch oder?
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MaryLou
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Re: Fachlehrereinsatz an mehreren Schulen

Beitrag von MaryLou »

Hallo!
Meines Wissens gibt es diese Anrechnungsstunde erst, wenn drei verschiedene Sachaufwandsträger (idR 3 Gemeinden) zuständig sind.
Ich bin zwar schon seit einigen Jahren nicht mehr dort, aber bei meiner damalige Stammschule war es so: Im Hauptort gab es 2 Gebäude (Grund- und damals noch Hauptschule), um Nachbarort eine Grundschule. Also 3 Gebäude unter einer Schulleitung, allerdings in 2 Gemeinden. Ausserdem war ich noch in einer weiteren Gemeinde in der dortigen Schule eingesetzt. Sprich: insgesamt 4 Gebäude in 3 Gemeinden. Und ich durfte nicht in der "kleinen" Grundschule eingesetzt werden, damit ich eben nicht auf die 3 Gemeinden "verteilt" war und die Ermäßigungsstunde bekommen hätte.
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MaryLou
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Re: Fachlehrereinsatz an mehreren Schulen

Beitrag von MaryLou »

Hallo!
Meines Wissens gibt es diese Anrechnungsstunde erst, wenn drei verschiedene Sachaufwandsträger (idR 3 Gemeinden) zuständig sind.
Ich bin zwar schon seit einigen Jahren nicht mehr dort, aber bei meiner damalige Stammschule war es so: Im Hauptort gab es 2 Gebäude (Grund- und damals noch Hauptschule), um Nachbarort eine Grundschule. Also 3 Gebäude unter einer Schulleitung, allerdings in 2 Gemeinden. Ausserdem war ich noch in einer weiteren Gemeinde in der dortigen Schule eingesetzt. Sprich: insgesamt 4 Gebäude in 3 Gemeinden. Und ich durfte nicht in der "kleinen" Grundschule eingesetzt werden, damit ich eben nicht auf die 3 Gemeinden "verteilt" war und die Ermäßigungsstunde bekommen hätte.
Mitglied gelöscht 617
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Re: Fachlehrereinsatz an mehreren Schulen

Beitrag von Mitglied gelöscht 617 »

Hallo!
Bei der Anrechnungsstunde handelt es sich um eine "kann"-Bestimmung und nicht um eine "muss"-Bestimmung. LG
Ännchen
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Re: Fachlehrereinsatz an mehreren Schulen

Beitrag von Ännchen »

Es müssen Schulen in 3 unterschiedlichen politischen Gemeinden sein dann kann die 1 Std. gewährt werden. Eine Höchstzahl gibt es offiziell nicht, auch keine Altersbegrenzung. Dienst und Beurteilung bis zum Schluss.
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Cati
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Re: Fachlehrereinsatz an mehreren Schulen

Beitrag von Cati »

:D Mich hat es selber bereits 2 Mal in 10 Jahren mit drei verschiedenen Schulen erwischt! Ich habe es in 10 Dienstjahren auf 8 verschiedene Schulen gebracht. Die Stunde Ermäßigung muss im Mai beantragt werden. Wenn man aber erst im August/September den Stundenplan und die Zuweisung macht, hat man Pech gehabt. So wurde es mir in etwa erklärt.

Die Regel bei 3 Schulen eine Ermäßigungsstunde zu bekommen ist wie bereits von Suu beschrieben eine "kann"-Bestimmung und keine "muss"-Bestimmung. Es ist abhängig davon wie weit die Schulen auseinander liegen, wie oft am Tag man die Schule wechseln darf, die Schulen müssen nicht in 3 unterschiedlichen Gemeinden sein (war selber an zwei Schulen in Schwabach und einer in Roth), ... Letzten Endes muss dafür aber eine Stunde Ermäßigung genehmigt worden sein. Ist dies nicht geschehen, bekommt man auch bei 4 Schulen, 100 km Fahrt am Tag keine Ermäßigung, ...

Das ist ein großer Nachteil, was man mal ansprechen könnte bei der Regierung. Ich hatte den Eindruck, dass es sehr vom Wohlwollen des Schulamtes abhängig ist, bzw. Engagement des Personalrates. Wobei bei mir in der Gegend sind M/Tler selten betroffen. Es trifft leider regelmäßig die E/Gler und die Religionslehrkräfte, welche wirklich nicht zu beneiden sind.

P. S. Aus eigener Erfahrung kann ich nur den Tipp geben, sich an den Personalrat zu wenden.