Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich bin gelernter Drucker und seit 8 Jahren habe ich den Industriemeister (mit Ausbildungsberechtigung) und bin seit dieser Zeit in einer Druckerei beschäftigt im Büro.
Wie würde das nachher bei einer Einstufung laufen, bzw. mit welcher Stufe kann ich rechnen, bei einer Möglichen Verbeamtung?
Vielen Dank
Anrechnung der Vorbildung bei der Beamteneinstufung
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bluelagune
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softman72
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Re: Anrechnung der Vorbildung bei der Beamteneinstufung
Hi,
schau mal hier: http://www.beamtentalk.de/eingruppierun ... t6916.html
hab ich beim Recherchieren gefunden, da es mich selbst auch interessiert.
Grüße
schau mal hier: http://www.beamtentalk.de/eingruppierun ... t6916.html
hab ich beim Recherchieren gefunden, da es mich selbst auch interessiert.
Grüße
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softman72
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Re: Anrechnung der Vorbildung bei der Beamteneinstufung
Im Original-Gesetz steht im § 28 sogar noch mehr:
http://www.gesetze-im-internet.de/bbesg ... 40975.html
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Bernhard
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Re: Anrechnung der Vorbildung bei der Beamteneinstufung
Grüß euch, ich bin mir jetzt nicht sicher, was genau ihr anstrebt, aber das Bundesbesoldungsgesetz ist für Bundesbeamte. In Bayern wäre zum Beispiel das Bayerische Besoldungsgesetz (BayBesG) zuständig. Für euer Anliegen der Artikel 31.
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/po ... focuspoint
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bluelagune
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Re: Anrechnung der Vorbildung bei der Beamteneinstufung
Hallo,
das im Gesetz habe ich auch gefunden, ich hatte gehofft jemand aus der Praxis könnte berichten, wie es tatsächlich abläuft (oder könnte).
Viele Grüße
das im Gesetz habe ich auch gefunden, ich hatte gehofft jemand aus der Praxis könnte berichten, wie es tatsächlich abläuft (oder könnte).
Viele Grüße
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rauhalahti
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Re: Anrechnung der Vorbildung bei der Beamteneinstufung
Um das Thema dreht sich´s auch hier:
http://forum.fachlehrerpolitik.de/viewt ... 208&t=4046
vg
Dieter
http://forum.fachlehrerpolitik.de/viewt ... 208&t=4046
vg
Dieter
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bluelagune
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Re: Anrechnung der Vorbildung bei der Beamteneinstufung
Auf oeffentlicher-dienst.info steht diese Information zur Einstufung:
Traditionell erfolgt die Zuordnung in die Stufen der Besoldungstabelle nach dem Dienstalter. Dieses Verfahren wurde zwar inzwischen abgeschafft, bildet aber in vielen Bundesländern weiterhin die Basis der Stufeneinteilung.
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Stufe
21 23 25 27 29 32 35 38 41 45 49 53 Alter
Viele Grüße
Traditionell erfolgt die Zuordnung in die Stufen der Besoldungstabelle nach dem Dienstalter. Dieses Verfahren wurde zwar inzwischen abgeschafft, bildet aber in vielen Bundesländern weiterhin die Basis der Stufeneinteilung.
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Stufe
21 23 25 27 29 32 35 38 41 45 49 53 Alter
Viele Grüße
