Hallo Community,
ich selbst bin kein/e Fachlehrer/in, bin aber mit einer verheiratet. Ich möchte nicht zu sehr ins Detail gehen.
Fakt ist meine Frau ist eine Fachlehrerin aus Oberfranken und letztes Jahr mit der zweiten Lehramtsprüfung fertig geworden (Ref war in Oberfranken). Wir sind seit anderthalbjahren verheiratet, ich selbst habe eine gute, unbefristete und sichere Arbeitsstelle in Oberfranken. Zum Schuljahr 2014/15 wurde ihr eine Stelle in Oberbayern angeboten. Hat sie dann auch angenommen.
Wir wollen schon seit längerem Kinder und möchten nun auch nicht mehr warten. Versetzungsantrag wurde gestellt. Für uns kam es nie in Frage, dass wir dauerhaft nach Oberbayern umsiedeln. Es ist klar, dass man keine Stelle am Wohnort erwarten kann, aber doch zumindest eine, zu der man täglich pendeln kann.
Für den Fall dass der Versetzungsantrag fürs kommende Schuljahr nicht erfolgreich sein sollte, welche Möglichkeiten bieten sich dann? Meine Frau möchte kein weiteres Schuljahr in Oberbayern bleiben, bzw. nicht noch länger auf Kinder warten. Habe gelesen, dass eine Versetzung während der Elternzeit nicht möglich ist. Wie soll das funktionieren?
Mal angenommen, es wird die Elternzeit in Anspruch genommen, meinetwegen 1 Jahr oder aber auch die vollen 3 Jahre . Wie gehts danach weiter? Der Antritt einer Teilzeitstelle in Oberbayern wäre unmöglich, schon in Vollzeit ist es schwierig eine Wohnung in dieser teuren Gegend zu unterhalten. Außerdem muss ein Kind, selbst wenn dieses einmal in den Kindergarten und später in die Schule geht betreut werden. Hat da jemand Referenzfälle oder Erfahrung?
Wie organisiert hier das Kultusministerium bzw. die Regierungen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf?
Viele Grüße, bin gespannt auf eure Einschätzungen
Estel
Rückversetzung Familienplanung
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Re: Rückversetzung Familienplanung
Das ist der Wunsch jedes einzelnen Beamten. Die Realität sieht leider anders aus.... aber doch zumindest eine, zu der man täglich pendeln kann.
Wenn deine Frau nach der Babypause ins Berufsleben zurück will und zu diesem Zeitpunkt noch in Oberbayern ist, dann kann sie mit dem Ende der Babypause (Datum auf 31.07 legen - Schuljahr beginnt am 01.08) gleichzeitig einen Antrag auf Versetzung in den eigenen Regierungsbezirk stellen. Die Regierungen versuchen dann, sie wegen des Kindes / der Kinder möglichst heimatnah einzusetzen. Ich schreib extra "versuchen" weil man auch das nicht garantieren kann. Es geht nur nicht, wenn man 3 Jahre Babypause macht, dass man dann jedes Jahr einen Versetzungsantrag stellt. Dieser Antrag geht nur dann, wenn man wieder zum Arbeiten anfängt.
Die Einschränkung "Versetzung nur bei Vollzeit" gab es im vergangenen Versetzungszeitraum nicht. Ich kannte die auch und hatte meine Probleme damit und mit diversen Leuten darüber gesprochen. Meine Frau wurde aber mit gleichzeitigem Teilzeitantrag versetzt. Uns konnte nur vorher niemand sagen, ob dieser bewilligt wird...
Diskutiert doch mal eure Prioritäten aus: Kind(er) - Beruf Mann - Beruf Frau - Eigenheim - Freizeit. Wenn ihr eure Prioritäten kennt, dann wisst ihr was das Beste für euch ist. Setzt ihr die Kinder nach oben, dann muss sich alles andere dem beugen.
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