Fachlehrer als MiB.
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haifischsee
- neugierig

- Beiträge: 1
- Registriert: 10.10.2013 10:40
- Punkte aus Reaktionen: 0
- Name: Ralf
- Ausbildungsort: Bayreuth
Fachlehrer als MiB.
Mich würde interessieren, wo festgelegt ist, dass Fachlehrer den Posten des MiB`s nicht bekleiden dürfen. Hat da jemand Ahnung?
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rauhalahti
- Support SolidEdge

- Beiträge: 383
- Registriert: 29.08.2006 18:33
- Punkte aus Reaktionen: 1
Re: Fachlehrer als MiB.
Jo, hab ich.
Um den Posten des MIB bekleiden zu können brauchst du die entsprechende Ausbildung. Diese ist laut einer KMBek in Form eines Erweiterungsstudiums zur LPO nachzuweisen. Sie wird als Studiengang der Medienpädagogik organisiert von der Akademie Dillingen und geprüft von der Universität Augsburg.
Zitat aus dem KuMi, Abteilung Realschule:
>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
Im Weiteren erkundigen Sie sich nach der Möglichkeit von Fachlehrerinnen und -lehrern als medienpädagogische Berater tätig zu werden. Mit KMBek vom 26. Juni 2007 zur Medienpädagogisch-informationstechnischen Beratung in Bayern ist festgelegt, dass Voraussetzung für die unbefristetete Bestellung der Nachweis über das erfolgreiche Bestehen des Erweiterungsstudiums Medienpädagogik ist. Die entsprechende Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Realschulen ist in LPO I geregelt (i.V.m. Art. 16 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz) und setzt grundsätzlich das Ablegen der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen voraus.
<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<
Das gilt 1:1 für Hauptschulen.
Und da liegt der Hase im Pfeffer: Als Fachlehrer wirst du nicht nach LPO geprüft, sondern nach FPO. Das ist inhaltlich kaum zu unterscheiden. Semantisch jedoch ist FPO eindeutig nicht LPO und deswegen darf ein Fachlehrer diese Ausbildung in der Regel gar nicht erst antreten.
Vor ein paar Jahren haben wir von Herrn Dr. Spaenle mal die persönliche Zusage einer Einzelfallentscheidung erhalten, die besonders qualifizierten Bewerbern dennoch den Zugang ermöglichen sollte. Dies wurde jedoch später von Juristen des KuMi wieder verworfen.
Trotzdem sind wir seitdem stetig darum bemüht, hier zu einem Erfolg für Fachlehrer zu kommen. Ein erster kleiner Schritt war die nun gültige Formulierung im KMS "...oder eine gleichwertige Ausbildung". Falls also jemand ein nebenzu erworbenes, abgeschlossenes Studium der Medienpädagogik vorweisen kann, .....
Ansonsten arbeiten wir weiter daran, Fachlehrern den Zugang zu dieser Tätigkeit zu verschaffen. Die Widerstände sind erheblich, weil natürlich die MIB-Stellen (genau wie die Beratungslehrerstellen, die auch unser Ziel sind) sehr willkommene Aufstiegsmöglichkeiten für Haupt- und Realschullehrer sind. Eventuell ergibt sich was in der anstehenden Ausgestaltung der modularen Höherqualifizierung.
vg
Dieter, Fachlehrer-IG
Um den Posten des MIB bekleiden zu können brauchst du die entsprechende Ausbildung. Diese ist laut einer KMBek in Form eines Erweiterungsstudiums zur LPO nachzuweisen. Sie wird als Studiengang der Medienpädagogik organisiert von der Akademie Dillingen und geprüft von der Universität Augsburg.
Zitat aus dem KuMi, Abteilung Realschule:
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Im Weiteren erkundigen Sie sich nach der Möglichkeit von Fachlehrerinnen und -lehrern als medienpädagogische Berater tätig zu werden. Mit KMBek vom 26. Juni 2007 zur Medienpädagogisch-informationstechnischen Beratung in Bayern ist festgelegt, dass Voraussetzung für die unbefristetete Bestellung der Nachweis über das erfolgreiche Bestehen des Erweiterungsstudiums Medienpädagogik ist. Die entsprechende Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Realschulen ist in LPO I geregelt (i.V.m. Art. 16 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz) und setzt grundsätzlich das Ablegen der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen voraus.
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Das gilt 1:1 für Hauptschulen.
Und da liegt der Hase im Pfeffer: Als Fachlehrer wirst du nicht nach LPO geprüft, sondern nach FPO. Das ist inhaltlich kaum zu unterscheiden. Semantisch jedoch ist FPO eindeutig nicht LPO und deswegen darf ein Fachlehrer diese Ausbildung in der Regel gar nicht erst antreten.
Vor ein paar Jahren haben wir von Herrn Dr. Spaenle mal die persönliche Zusage einer Einzelfallentscheidung erhalten, die besonders qualifizierten Bewerbern dennoch den Zugang ermöglichen sollte. Dies wurde jedoch später von Juristen des KuMi wieder verworfen.
Trotzdem sind wir seitdem stetig darum bemüht, hier zu einem Erfolg für Fachlehrer zu kommen. Ein erster kleiner Schritt war die nun gültige Formulierung im KMS "...oder eine gleichwertige Ausbildung". Falls also jemand ein nebenzu erworbenes, abgeschlossenes Studium der Medienpädagogik vorweisen kann, .....
Ansonsten arbeiten wir weiter daran, Fachlehrern den Zugang zu dieser Tätigkeit zu verschaffen. Die Widerstände sind erheblich, weil natürlich die MIB-Stellen (genau wie die Beratungslehrerstellen, die auch unser Ziel sind) sehr willkommene Aufstiegsmöglichkeiten für Haupt- und Realschullehrer sind. Eventuell ergibt sich was in der anstehenden Ausgestaltung der modularen Höherqualifizierung.
vg
Dieter, Fachlehrer-IG
