Wir können nun also kleine Teile aus Unterrichtmaterial (ab 2005 erschienen) digitalisieren und speichern uuuuund - man glaubt es kaum - wir müssen es nicht am Jahresende löschen. Unglaublich.● Die Lehrkräfte können von Printmedien, auch Unterrichtswerken, die ab 2005 erschienen sind, bis zu 10 % (maximal 20 Seiten) einscannen.
● Lehrerinnen und Lehrer können diese digitalisierten Materialien ebenfalls für den eigenen Unterrichtsgebrauch vervielfältigen und an ihre Schüler weitergeben, auch zur Unterrichtsvor- und -nachbereitung.
● Die eingescannten Materialien können zudem für die Schülerinnen und Schüler ausgedruckt werden und außerdem im Unterricht über PCs, Whiteboards und/oder Beamer wiedergegeben werden.
● Die Lehrerinnen und Lehrer können die Scans zudem im jeweils erforderlichen Umfang auch auf ihren Speichermedien ablegen (z.B. PC, Whiteboard, iPad, Laptop, etc.). Dies umfasst auch die Speicherung auf einem für die individuelle Lehrkraft geschützten Bereich auf dem Schulserver.
● Die Parteien werden rechtzeitig vor den Verhandlungen über eine Anschlussvereinbarung eine repräsentative Erhebung über die analogen und digitalen Nutzungen in den Schulen durchführen.
Die bereits 2010 vereinbarten Grundregeln für das analoge Fotokopieren - Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG - bleiben nahezu unverändert bestehen: aus praktischen Gründen wurde lediglich der Bezugswert der „kleinen Werkteile“ ebenfalls auf 10% eines Werkes neu festgesetzt.
Die bisherigen Diskussionen zum Thema findet ihr hier:
http://fachlehrerseite.de/viewtopic.php?f=31&t=2856
Quelle:
http://www.kmk.org/presse-und-aktuelles ... -bonn.html



