Berufs- u. Amtsbezeichnungen in Anschriften
Verfasst: 29.09.2010 21:41
Hallo zusammen,
ich brüte gerade über einer Fachfrage bzgl. Berufs- und Amtsbezeichungen (z. B. Rechtsanwalt, Direktor, Staatssekretär, etc.). Lt. DIN 5008 finden diese nach der Anrede Herrn/Frau in der ersten Zeile der Anschriftzone ihren Platz. Soweit so gut. Aber wie steht es mit beruflichen Funktionen wie dem Sachbearbeiter, Betriebsrat, Abteilungsleiter. Soweit mir bekannt, sind dies weder erlernbare Berufe noch offizielle Amtsbezeichnungen. Was geschieht mit diesen Bezeichnungen: weglassen? und wenn nein, dann wohin damit???
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten
Fyrtio
ich brüte gerade über einer Fachfrage bzgl. Berufs- und Amtsbezeichungen (z. B. Rechtsanwalt, Direktor, Staatssekretär, etc.). Lt. DIN 5008 finden diese nach der Anrede Herrn/Frau in der ersten Zeile der Anschriftzone ihren Platz. Soweit so gut. Aber wie steht es mit beruflichen Funktionen wie dem Sachbearbeiter, Betriebsrat, Abteilungsleiter. Soweit mir bekannt, sind dies weder erlernbare Berufe noch offizielle Amtsbezeichnungen. Was geschieht mit diesen Bezeichnungen: weglassen? und wenn nein, dann wohin damit???
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten
Fyrtio