Weglassen der Bemerkung im Abschlusszeugnis

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rauhalahti
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Weglassen der Bemerkung im Abschlusszeugnis

Beitrag von rauhalahti »

Hola,

in Abschlusszeugnissen darf ja nix drinstehen, das negativ ausgelegt werden könnte. Meines Wissens darf der Prüfungsausschuss an der Realschule dann aber beschließen, gar keine Bemerkung ins Abschlusszeugnis aufzunehmen. Hat jemand zufällig diesen Passus parat? Hab auf die Schnelle nix gefunden.

danke
vg
Dieter
HEDABT
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Re: Weglassen der Bemerkung im Abschlusszeugnis

Beitrag von HEDABT »

RSO - Teil 5, Abschnitt 3, § 64 Zwischen- und Jahreszeugnisse

8) 1 In das Jahreszeugnis ist eine allgemeine Bemerkung im Sinn des Art. 52 Abs. 3 Satz 3 BayEUG über Anlagen, Mitarbeit und Verhalten der Schülerin oder des Schülers aufzunehmen, in das Zwischenzeugnis eine Bemerkung über Mitarbeit und Verhalten. 2 Ordnungsmaßnahmen werden nur aus besonderem Anlass erwähnt. 3 In den Jahrgangsstufen 9 und 10 dürfen die Zeugnisse keine Bemerkung enthalten, die den Übertritt in das Berufsleben erschwert. 4 Im Zeugnis der Abendrealschule kann auf die Bemerkung verzichtet werden. 5 Auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers sind Tätigkeiten in der Schülermitverantwortung, als Schülerlotse oder sonstige freiwillige Tätigkeiten für die Schulgemeinschaft zu vermerken.
rauhalahti
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Re: Weglassen der Bemerkung im Abschlusszeugnis

Beitrag von rauhalahti »

Da stehts ja grade nicht - habs jetzt aber selbst gefunden:

§ 74 RSO
Abschlusszeugnis(1) 1 Der Realschulabschluss wird durch das Abschlusszeugnis nach dem vom Staatsministerium herausgegebenen Muster nachgewiesen. 2 § 64 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 8 Satz 5 gelten entsprechend. 3 Neben dem Original erhalten die Schülerinnen und Schüler eine beglaubigte Abschrift des Zeugnisses.
(2) 1 In das Abschlusszeugnis ist eine von der Klassenkonferenz vorzuschlagende allgemeine Beurteilung aufzunehmen; im Einzelfall kann hiervon abgesehen werden. 2 § 64 Abs. 8 Satz 3 gilt entsprechend. 3 Auf Antrag kann in das Abschlusszeugnis der letzte Leistungsstand in einem Fach, das in Jahrgangsstufe 8 oder 9 ausgelaufen ist, aufgenommen werden.

vg
Dieter