Abschaffung Altersstufen???
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Kono
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Abschaffung Altersstufen???
Erstmal Servus,
in letzter Zeit habe ich desöfteren gehört das die Altersstufenregelung bei Neueinstellungen ab Sept. 2011 abgeschafft werden soll - würde bedeuten alle Junglehrer müssten egal welches Alter sie haben in Stufe 1 beginnen!
Ich hoffe jetzt enfach mal das dass einfach nur ein Gerücht ist! Kann von euch jemand was dazu sagen?
Danke schon mal!
in letzter Zeit habe ich desöfteren gehört das die Altersstufenregelung bei Neueinstellungen ab Sept. 2011 abgeschafft werden soll - würde bedeuten alle Junglehrer müssten egal welches Alter sie haben in Stufe 1 beginnen!
Ich hoffe jetzt enfach mal das dass einfach nur ein Gerücht ist! Kann von euch jemand was dazu sagen?
Danke schon mal!
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KONO
- Gast
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Re: Abschaffung Altersstufen???
So ich nochmal,
konnte jetzt in Erfahrung bringen das die Abschaffung der Alterstufen mit der "neuen Dienstrechtsreform" zusammenhängen soll!
Weis da jemand von der FLIG was darüber?
Für alle kommenden Fachlehrer (die viel. schon etwas Älter sind) würde das enorme finanzielle Einbußen bedeuten!
Wäre um jede Produktive Antwort dankbar!
konnte jetzt in Erfahrung bringen das die Abschaffung der Alterstufen mit der "neuen Dienstrechtsreform" zusammenhängen soll!
Weis da jemand von der FLIG was darüber?
Für alle kommenden Fachlehrer (die viel. schon etwas Älter sind) würde das enorme finanzielle Einbußen bedeuten!
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rauhalahti
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- Beiträge: 383
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Re: Abschaffung Altersstufen???
Hallo Kono,
das ist im Prinzip richtig. Das bisherige "Regeldienstalter" gibt es künftig so nicht mehr. Ich habe mal den aktuellen Gesetzentwurf durchgestöbert und die Erklärung dazu gefunden. Ich hänge den Ausschnitt als pdf mit dran.
Wichtig ist, dass es weiterhin berücksichtigungsfähige Anrechnungszeiten gibt. Leider konnte ich auf die Schnelle nicht klären, welche Zeiten denn angerechnet werden können. Und ja, das kann (und wird) in vielen Fällen ältere Einsteiger in den öffentlichen Dienst teuer zu stehen kommen. Da es aber nicht nur Fachlehrer betrifft, sondern alle künftigen Beamten, gehe ich mal davon aus, dass der BBB da schon seine ganze Macht eingebracht hat - anscheinend nicht so erfolgreich.
ich versuche noch, Näheres über die anrechnungsfähigen Zeiten heraus zu finden.
vg
Dieter
FLIG
das ist im Prinzip richtig. Das bisherige "Regeldienstalter" gibt es künftig so nicht mehr. Ich habe mal den aktuellen Gesetzentwurf durchgestöbert und die Erklärung dazu gefunden. Ich hänge den Ausschnitt als pdf mit dran.
Wichtig ist, dass es weiterhin berücksichtigungsfähige Anrechnungszeiten gibt. Leider konnte ich auf die Schnelle nicht klären, welche Zeiten denn angerechnet werden können. Und ja, das kann (und wird) in vielen Fällen ältere Einsteiger in den öffentlichen Dienst teuer zu stehen kommen. Da es aber nicht nur Fachlehrer betrifft, sondern alle künftigen Beamten, gehe ich mal davon aus, dass der BBB da schon seine ganze Macht eingebracht hat - anscheinend nicht so erfolgreich.
ich versuche noch, Näheres über die anrechnungsfähigen Zeiten heraus zu finden.
vg
Dieter
FLIG
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KONO
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Re: Abschaffung Altersstufen???
Hallo Dieter,
vielen Dank für die Infos!
Hab die Nachricht des BBB vom 03.03.2010 gelesen, und für mich hört sich das fast so an als ob die das gut finden.
Mich triffts relativ hart, da ich mit Stufe 6 eingestiegen wäre!
Jetzt bleibt nur noch zu hoffen das es eine "gute" Regelung für die Anrechnungszeiten gefunden wurde/wird!
Gruß
KONO
vielen Dank für die Infos!
Hab die Nachricht des BBB vom 03.03.2010 gelesen, und für mich hört sich das fast so an als ob die das gut finden.
Mich triffts relativ hart, da ich mit Stufe 6 eingestiegen wäre!
Jetzt bleibt nur noch zu hoffen das es eine "gute" Regelung für die Anrechnungszeiten gefunden wurde/wird!
Gruß
KONO
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KONO
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Re: Abschaffung Altersstufen???
Jetzt hab ich was zu den "anerkennenswerten Zeiten" gefunden:
* Zeiten einer in den Laufbahnvorschriften für die Zulassung zur Fachlaufbahn in der entsprechenden Qualifikationsebene zusätzlich zu den Mindestanforderungen vorgeschriebenen hauptberuflichen Beschäftigung in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis.
Ist damit auch die Ausbildung zum FL anrechenbar?
* Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, eines Entwicklungshelferdienstes oder eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres, die nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz, dem Zivildienstgesetz, dem Entwicklungshelfer-Gesetz oder dem Soldatenversorgungsgesetz zur Vermeidung beruflicher Verzögerungen auszugleichen sind.
* Zeiten des freiwilligen sozialen oder des freiwilligen ökologischen Jahres nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz.
* Elternzeiten bis zu drei Jahren für jedes Kind.
* Zeiten der tatsächlichen Betreuung oder Pflege von einem oder einer nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen (Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Geschwistern oder Kindern) bis zu drei Jahren für jeden Pflegebedürftigen oder jede Pflegebedürftige.
Quelle: http://www.bllv.de/Besoldungsdienstalte ... 390.0.html
Kommentar Borcas: Lieber Kono, bitte melde dich doch im Forum an. Dann müssen deine Beiträge nicht immer erst einzeln freigegeben werden, sondern erscheinen automatisch.
* Zeiten einer in den Laufbahnvorschriften für die Zulassung zur Fachlaufbahn in der entsprechenden Qualifikationsebene zusätzlich zu den Mindestanforderungen vorgeschriebenen hauptberuflichen Beschäftigung in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis.
Ist damit auch die Ausbildung zum FL anrechenbar?
* Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, eines Entwicklungshelferdienstes oder eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres, die nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz, dem Zivildienstgesetz, dem Entwicklungshelfer-Gesetz oder dem Soldatenversorgungsgesetz zur Vermeidung beruflicher Verzögerungen auszugleichen sind.
* Zeiten des freiwilligen sozialen oder des freiwilligen ökologischen Jahres nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz.
* Elternzeiten bis zu drei Jahren für jedes Kind.
* Zeiten der tatsächlichen Betreuung oder Pflege von einem oder einer nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen (Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Geschwistern oder Kindern) bis zu drei Jahren für jeden Pflegebedürftigen oder jede Pflegebedürftige.
Quelle: http://www.bllv.de/Besoldungsdienstalte ... 390.0.html
Kommentar Borcas: Lieber Kono, bitte melde dich doch im Forum an. Dann müssen deine Beiträge nicht immer erst einzeln freigegeben werden, sondern erscheinen automatisch.
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Bernhard
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- Wohnort: Buttenwiesen
Re: Abschaffung Altersstufen???
Soweit ich die Aussage verstehe, ist damit eine berufliche Tätigkeit gemeint die für die Zulassung notwendig ist. Also beispielsweise (fiktiv) eine dreijährige Berufserfahrung als Zulassungsvoraussetzung zum Fachlehrer für xyz.
Ich beantworte keine Fragen per PN oder Mail die im Forum beantwortet werden können!
Meine Seite: www.herrseibert.de
Meine private Seite: www.baumlaube.de
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rauhalahti
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Re: Abschaffung Altersstufen???
Verstehe ich auch so - also zum Beispiel die Ausbildung zum Fremdsprachenkorrespondent für den Fachlehrer Englisch. Die Ausbildung am Staatsinstitut müsste dann allerdings auch angerechnet werden. Damit dürften bei Eintritt ins Beamtenverhältnis auf Probe schon die ersten sechs Jahre auf dem Konto stehen - also Stufe 4 (?).
Das würde die Sache etwas abmildern. Schön ist es trotzdem nicht für ältere Semester. Fein raus ist da, wer vorher bei der Bundeswehr war oder sonstwie im öffentlichen Dienst gearbeitet hat. In meinem Jahrgang war einer (der Schorschi), der hatte eine Banklehre bei der Sparkasse. Das wurde voll angerechnet und würde auch heute vermutlich voll angerechnet werden.
vg
Dieter
Das würde die Sache etwas abmildern. Schön ist es trotzdem nicht für ältere Semester. Fein raus ist da, wer vorher bei der Bundeswehr war oder sonstwie im öffentlichen Dienst gearbeitet hat. In meinem Jahrgang war einer (der Schorschi), der hatte eine Banklehre bei der Sparkasse. Das wurde voll angerechnet und würde auch heute vermutlich voll angerechnet werden.
vg
Dieter
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Kono
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Re: Abschaffung Altersstufen???
So nun habe ich mich auch angemeldet, danke für den Hinweis Borcas
Ich hoffe Dieter hat recht und die Ausbilungszeiten werden angerechnet, zusammen mit dem Zivi wären das dann schon mal ein paar Jährchen. Geanuere Infos darüber habe ich leider noch nirgendwo gefunden.
In dem obigen Bericht vom BLLV steht ja auch das die Stufen 1 und 2 wohl abgeschaft werden sollen, auch darüber habe ich aber nichts konkretes gefunden.
Ebenso stellt sich mir immernoch die Frage bis zu welcher Besoldungsstufe diese Neuregelung nun in kraft tritt?
Fragen über Fragen, ich hoffe zu diesem nicht ganz unwichtigen Thema gibt es recht bald mal ein paar brauchbare Informationen ...
Ich hoffe Dieter hat recht und die Ausbilungszeiten werden angerechnet, zusammen mit dem Zivi wären das dann schon mal ein paar Jährchen. Geanuere Infos darüber habe ich leider noch nirgendwo gefunden.
In dem obigen Bericht vom BLLV steht ja auch das die Stufen 1 und 2 wohl abgeschaft werden sollen, auch darüber habe ich aber nichts konkretes gefunden.
Ebenso stellt sich mir immernoch die Frage bis zu welcher Besoldungsstufe diese Neuregelung nun in kraft tritt?
Fragen über Fragen, ich hoffe zu diesem nicht ganz unwichtigen Thema gibt es recht bald mal ein paar brauchbare Informationen ...
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Kono
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Re: Abschaffung Altersstufen???
Da mich und viele angehende Kollegen das Thema sehr interessiert habe ich jetzt mal einige Emails verfasst (KM, BLLV, BBB) um vielleicht näheres zu erfahren!
Bin gespannt ob jemand Antwortet bzw. Aufklärung leisten kann/will!
Schönes WE allen!
Bin gespannt ob jemand Antwortet bzw. Aufklärung leisten kann/will!
Schönes WE allen!
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Kono
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Re: Abschaffung Altersstufen???
Eine Antwort habe ich erhalten und zwar vom BBB, darin hieß es, "Da Sie keinem Fachverband anghören erteilen wir keine Auskunft!"Kono hat geschrieben:Da mich und viele angehende Kollegen das Thema sehr interessiert habe ich jetzt mal einige Emails verfasst (KM, BLLV, BBB) um vielleicht näheres zu erfahren!
Bin gespannt ob jemand Antwortet bzw. Aufklärung leisten kann/will!
Schönes WE allen!
Viel mehr als das was schon im Thread steht konnte ich leider auch nicht in Erfahrung bringen!
Irgendwo hab ich gelesen das bis A8 die Stufe 1 abgeschafft wird. A9 und A11 bleibt wie gehabt. Ab A12 wird mit Stufe 3 begonnen.
Konkrete Aussagen zu den "Anrechenbaren Zeiten" hab ich leider immer noch nicht gefunden - falls von euch jemanden was zwischen die Finger kommt bitte hier posten.
Danke und Gruß!
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rauhalahti
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Re: Abschaffung Altersstufen???
Hallo Kono und alle anderen Studierenden der Staatsinstitute,
zum Thema Besoldungsdienstalter hatte die FLIG beim Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes beantragt, zumindest eine Übergangsregelung für bereits in Ausbildung befindliche Studierende zu schaffen. Dies wurde nun abgelehnt. Allerdings machte uns Frau Heckner weitreichende Zusagen zur Anrechenbarkeit von beruflichen Tätigkeiten. Wie diese in der Praxis dann vom KuMi gehandhabt werden bleibt abzuwarten. Ich rate allen betroffenen Studierenden mit beruflicher Vorqualifikation einen Antrag auf Anrechnung zur Besoldungsstufe beim KuMi zu stellen. Sehr gerne könnt ihr als Anlage das Schreiben von Frau Heckner beifügen.
Ich spekuliere jetzt mal ganz unverbindlich, dass qualifizierte berufliche Tätigkeiten anrechenbar sind - egal aus welchem Bereich. Denn einen Nutzen für die Lehrtätigkeit von Schülern in der Berufsorientierung kann keiner verleugnen. Studentenjobs anzurechnen dürfte aber schwer werden. In anderen Bereichen anrechenbare Zeiten wie Kindererziehung, Wehr- und Zivildienst etc. sollten ebenfall problemlos anrechenbar sein. Keine Probleme erwarte ich bei der Anrechnung von Beschäftigungszeiten im öffentlichen Dienst - also zum Beispiel Zeitsoldat.
Ich hoffe, wir konnten so den meisten Studierenden mit beruflicher Vorqualifikation helfen. Seid bitte so nett und gebt diese Info´s vor allem an den gerade fertig gewordenen PA-Jahrgang weiter.
vg
Dieter Rauh, FLIG
zum Thema Besoldungsdienstalter hatte die FLIG beim Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes beantragt, zumindest eine Übergangsregelung für bereits in Ausbildung befindliche Studierende zu schaffen. Dies wurde nun abgelehnt. Allerdings machte uns Frau Heckner weitreichende Zusagen zur Anrechenbarkeit von beruflichen Tätigkeiten. Wie diese in der Praxis dann vom KuMi gehandhabt werden bleibt abzuwarten. Ich rate allen betroffenen Studierenden mit beruflicher Vorqualifikation einen Antrag auf Anrechnung zur Besoldungsstufe beim KuMi zu stellen. Sehr gerne könnt ihr als Anlage das Schreiben von Frau Heckner beifügen.
Ich spekuliere jetzt mal ganz unverbindlich, dass qualifizierte berufliche Tätigkeiten anrechenbar sind - egal aus welchem Bereich. Denn einen Nutzen für die Lehrtätigkeit von Schülern in der Berufsorientierung kann keiner verleugnen. Studentenjobs anzurechnen dürfte aber schwer werden. In anderen Bereichen anrechenbare Zeiten wie Kindererziehung, Wehr- und Zivildienst etc. sollten ebenfall problemlos anrechenbar sein. Keine Probleme erwarte ich bei der Anrechnung von Beschäftigungszeiten im öffentlichen Dienst - also zum Beispiel Zeitsoldat.
Ich hoffe, wir konnten so den meisten Studierenden mit beruflicher Vorqualifikation helfen. Seid bitte so nett und gebt diese Info´s vor allem an den gerade fertig gewordenen PA-Jahrgang weiter.
vg
Dieter Rauh, FLIG
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Kono
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Re: Abschaffung Altersstufen???
Hallo Dieter,
vielen Dank für die Infos und die Arbeit die Du leistest!
Leider werde ich daraus immer noch nicht ganz schlau!
Bedeutet das nun, dass z.B. eine Ausbildung zum Industriekaufmann angerechnet werden kann sowie mein Sportstudium und die Zeit am Staatsinstitut? Ich bin im FLA Sport/KTB.
Meine Zivildienstzeit ist ja zumindest sicher!
Gruß
Kono
vielen Dank für die Infos und die Arbeit die Du leistest!
Leider werde ich daraus immer noch nicht ganz schlau!
Bedeutet das nun, dass z.B. eine Ausbildung zum Industriekaufmann angerechnet werden kann sowie mein Sportstudium und die Zeit am Staatsinstitut? Ich bin im FLA Sport/KTB.
Meine Zivildienstzeit ist ja zumindest sicher!
Gruß
Kono
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Kono
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Re: Abschaffung Altersstufen???
Meinst Du man sollte den Antrag bereits jetzt stellen (1. Ref. Jahr) oder bis zum Ausbildungsende warten?rauhalahti hat geschrieben: Ich rate allen betroffenen Studierenden mit beruflicher Vorqualifikation einen Antrag auf Anrechnung zur Besoldungsstufe beim KuMi zu stellen. Sehr gerne könnt ihr als Anlage das Schreiben von Frau Heckner beifügen. ]
Vielen Dank für Deine Hilfe
Gruß
Kono
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rauhalahti
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Re: Abschaffung Altersstufen???
Hallo Kono,
meiner Meinung(!) nach könnte sowohl die Ausbildung zum Kaufmann als auch dein Sportstudium angerechnet werden. Ob das tatsächlich passiert wird sich zeigen - ich bin sehr gespannt. Denen da oben fallen ja ganz gerne mal abenteuerliche Begründungen zu abenteuerlichen Entscheidungen ein. Den Antrag würde ich zusammen mit dem Antrag auf Anstellung (oder so) stellen. Zu meiner Zeit hat man diesen während des Vorbereitungsdienstes gestellt. Um hier aber auf Nummer sicher zu gehen solltest du das als schriftliche Anfrage an die Leitung des Staatsinstitutes stellen. Vielleicht übernehmen das auch die Studierendenvertreter für dich - das betrifft schließlich viele künftige Absolventen.
vg und viel Erfolg
Dieter
meiner Meinung(!) nach könnte sowohl die Ausbildung zum Kaufmann als auch dein Sportstudium angerechnet werden. Ob das tatsächlich passiert wird sich zeigen - ich bin sehr gespannt. Denen da oben fallen ja ganz gerne mal abenteuerliche Begründungen zu abenteuerlichen Entscheidungen ein. Den Antrag würde ich zusammen mit dem Antrag auf Anstellung (oder so) stellen. Zu meiner Zeit hat man diesen während des Vorbereitungsdienstes gestellt. Um hier aber auf Nummer sicher zu gehen solltest du das als schriftliche Anfrage an die Leitung des Staatsinstitutes stellen. Vielleicht übernehmen das auch die Studierendenvertreter für dich - das betrifft schließlich viele künftige Absolventen.
vg und viel Erfolg
Dieter
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Kono
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Re: Abschaffung Altersstufen???
Und hier der nächste Hammer für alle Neueinsteiger, langsam überlege ich nach dem Ref. wieder in die freie Wirtschaft zu gehen. Sollte ich jetzt auch noch in A9 - 1 Altersstufe eingruppiert werden, dann dürfte das wohl zu A 10 - 6 Stufe (als ich mich für den Beruf entschied) rund 400 Euro im Monat ausmachen!
Staatsminister Fahrenschon listete nochmals die Beschlüsse des Kabinetts auf:
- Nullrunde für die bayerischen Beamtinnen und Beamten in 2011
- Beibehaltung der bereits im September beschlossenen Verlängerung der Wiederbesetzungssperre
von drei auf zwölf Monate
- Grundsätzliche Absenkung der Eingangsbesoldung um eine Besoldungsgruppe
- Aussetzung der Leistungsbesoldung
- Befristete Aussetzung der Zuführungen zu Versorgungsfonds und -rücklage
- Streichung der Jubiläumszuwendung
- Absenkung der Tagegelder und Wegstreckenentschädigung an die steuerlichen Sätze
Q: BBB
Staatsminister Fahrenschon listete nochmals die Beschlüsse des Kabinetts auf:
- Nullrunde für die bayerischen Beamtinnen und Beamten in 2011
- Beibehaltung der bereits im September beschlossenen Verlängerung der Wiederbesetzungssperre
von drei auf zwölf Monate
- Grundsätzliche Absenkung der Eingangsbesoldung um eine Besoldungsgruppe
- Aussetzung der Leistungsbesoldung
- Befristete Aussetzung der Zuführungen zu Versorgungsfonds und -rücklage
- Streichung der Jubiläumszuwendung
- Absenkung der Tagegelder und Wegstreckenentschädigung an die steuerlichen Sätze
Q: BBB
