Beamtenstatusgesetz und neues Bayerisches Beamtengesetz
Auszug:
Wegfall der Altersgrenze für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
§ 10 BeamtStG sieht für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit keine Altersgrenze mehr vor (bisher: 27. Lebensjahr). Ab 1. April 2009 können daher Beamte auf Probe, die die erforderliche Probezeit erfolgreich absolviert haben, sofort in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen werden.
"neue" Regelung zur Verbeamtung
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sunshine-sr
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