Ich habe eine Frage und hoffe hier eine wirklich rechtsverbindliche Aussage bekommen zu können, ich selbst habe nichts aussagekräftiges gefunden.
Wir haben ja "nur" die Lehrbefähigung für arbeitstechnische Fächer (laut Telefonat mit dem hessischem AfL ein minderwertiger Abschluss, aber das ist ein anderes Thema). Im hessischen Lehrerbildungsgesetz oder im Schulgesetz steht, dass Unterricht in Laboren/Werkstätten, je nach Schulform mit maximal 16/8 Lernenden stattfinden darf. Das bedeutet, egal welche Lehrbefähigung man hat, mehr Schüler/innen dürfen es dort nicht sein. Dies bedeutet aber doch nicht, dass wir keinen reinen Theorieunterricht, sprich mit sagen wir 28 Schüler/innen in einem Theorieraum unterrichten dürfen (passiert doch bei den Kolleg(inn)en des Fachbereich Textverarbeitung sowieso!), oder? Gibt es für uns dort eine Schulformgrenze? Darf ich, der nur die Lehrbefähigung für arbeitstechnische Fächer im Fachbereich Elekrtotechnik besitzt, reinen elektrotechnischen Theorieunterricht im beruflichen Gymnasium/in der Fachoberschule unterrichten? Falls dem so ist, bräuchte ich bitte den Verweis auf die gesetzliche Grundlage.
Wie ist das bei euch geregelt?
Vielen, vielen Dank für die Mühen.
Liebe Grüße aus Hessen,
chreich



