Beförderung zum A11
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kfzler
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Beförderung zum A11
Hallo bin neu hier. Erstmal danke für das Forum, das du stemmst.
Mir geht es um die Beförderung von gewerblichen Fachlehrern an Berufsschulen (vielleicht speziell: an privaten Förderberufsschulen).
Wo ist das eigentlich geregelt? Wo finde ich da Details?
Bei mir persönlich war es so, dass ich nach Ansbach zuerst Beamter auf Probe in München war, dann an eine private BS gewechselt bin (für einige Jahre als Angestellter) und dann einige Jahre später erst wieder verbeamtet wurde.
Mein Chef sagt, die Zeit als Angestellter wird nicht angerechnet auf die Beförderungszeit, was bedeuten würde, ich könnte erst einige Jahre später befördert werden.
Wer hat Detailkenntnisse oder wo finde ich was? Müsste nicht eigentlich generell die Zeit in der man als Gew. FL gearbeitet hatte zählen?
Vielen Dank für Eure Mühe
Mir geht es um die Beförderung von gewerblichen Fachlehrern an Berufsschulen (vielleicht speziell: an privaten Förderberufsschulen).
Wo ist das eigentlich geregelt? Wo finde ich da Details?
Bei mir persönlich war es so, dass ich nach Ansbach zuerst Beamter auf Probe in München war, dann an eine private BS gewechselt bin (für einige Jahre als Angestellter) und dann einige Jahre später erst wieder verbeamtet wurde.
Mein Chef sagt, die Zeit als Angestellter wird nicht angerechnet auf die Beförderungszeit, was bedeuten würde, ich könnte erst einige Jahre später befördert werden.
Wer hat Detailkenntnisse oder wo finde ich was? Müsste nicht eigentlich generell die Zeit in der man als Gew. FL gearbeitet hatte zählen?
Vielen Dank für Eure Mühe
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Bernhard
- SEIBERT

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Re: Beförderung zum A11
Grüß dich,
und herzlich willkommen im Forum. Das Stichwort lautet Beförderungsrichtlinien. Dazu gibt es unzählige Seiten über Google. Ich hab mal kurz reingeschaut und auf http://www.foerderlehrerverband.de/befoerd.htm die folgende Textstelle gefunden:
Hoffe, dir geholfen zu haben - auch wenn es nicht das ist was du erhofft hast.
LG
und herzlich willkommen im Forum. Das Stichwort lautet Beförderungsrichtlinien. Dazu gibt es unzählige Seiten über Google. Ich hab mal kurz reingeschaut und auf http://www.foerderlehrerverband.de/befoerd.htm die folgende Textstelle gefunden:
Ich verstehe das so, dass für deinen Arbeitgeber hier nur die Zeit zählt, in der du wirklich bei ihm gearbeitet hast. Im Endeffekt kann ja jeder Arbeitgeber seine Spielregeln - wann er befördert - selber festlegen.* Dienstzeit nach § 13 der Laufbahnverordnung
Als Dienstzeit gelten Zeiten einer Beschäftigung seit der Anstellung (= Ernennung vom FöL z.A. zum FöL)
- bei Teilzeit gilt: Teilzeitbeschäftigung mit einer Unterrichtsstundenzahl von mindestens der Hälfte wird
voll als Dienstzeit gezählt.
- Sonderregelungen gelten für Elternzeit oder Beurlaubung und unterhälftiger Teilzeit!
Hoffe, dir geholfen zu haben - auch wenn es nicht das ist was du erhofft hast.
LG
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kfzler
- Gast
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Re: Beförderung zum A11
Vielen Dank Bernhard
Die Seite vom Förderlehrerverband hatte ich auch schon entdeckt. Dort heißt es aber auch:
Zitat:
Diese Richtlinien gelten für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehrern, Fachlehrern und Förderlehrern an staatlichen Volksschulen und Förderschulen. Sie gelten sinngemäß für die nicht nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Funktion als Vorstufe für eine spätere Beförderung. Für Berufsschullehrer, Realschullehrer, Gymnasiallehrer und gewerbliche Fachlehrer an Förderschulen gelten die Beförderungsrichtlinien der jeweiligen Schulart. Den kommunalen Förderschulen wird empfohlen, die Richtlinien entsprechend anzuwenden. Zitat Ende
Vielleicht weiß ja jemand jemand, wo ich die für mich geltende Richtlinie finden kann.
Die Seite vom Förderlehrerverband hatte ich auch schon entdeckt. Dort heißt es aber auch:
Zitat:
Diese Richtlinien gelten für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehrern, Fachlehrern und Förderlehrern an staatlichen Volksschulen und Förderschulen. Sie gelten sinngemäß für die nicht nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Funktion als Vorstufe für eine spätere Beförderung. Für Berufsschullehrer, Realschullehrer, Gymnasiallehrer und gewerbliche Fachlehrer an Förderschulen gelten die Beförderungsrichtlinien der jeweiligen Schulart. Den kommunalen Förderschulen wird empfohlen, die Richtlinien entsprechend anzuwenden. Zitat Ende
Vielleicht weiß ja jemand jemand, wo ich die für mich geltende Richtlinie finden kann.
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Bernhard
- SEIBERT

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Re: Beförderung zum A11
Die Beförderungsrichtlinie bezieht sich aber ja in deinem fraglichen Punkt auf die Laufbahnverordnung. Und die gilt meines Erachtens für alle Beamte gleich.
http://by.juris.de/by/LbV_BY_1996_rahmen.htm
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kfzler
- Gast
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Re: Beförderung zum A11
Danke nochmals. Ich werde wohl jetzt meinem Chef ein bisschen auf die Füße steigen.
Ich bin seit 94 Gewerblicher Fachlehrer und hatte mir eigentlich bisher zur Thematik kaum Gedanken gemacht.
Die Aussage noch etliche Jahre warten zu sollen, will ich aber nicht unbedingt so hinnehmen.
Ich bin seit 94 Gewerblicher Fachlehrer und hatte mir eigentlich bisher zur Thematik kaum Gedanken gemacht.
Die Aussage noch etliche Jahre warten zu sollen, will ich aber nicht unbedingt so hinnehmen.
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rauhalahti
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- Beiträge: 383
- Registriert: 29.08.2006 18:33
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Re: Beförderung zum A11
Bist du jetzt staatlicher oder kommunaler Beamter?
Gruß
Dieter
Gruß
Dieter
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kfzler
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Re: Beförderung zum A11
Ich bin staatlicher Beamter, der an einer privaten staatlich annerkannte BS arbeitet. Ich glaube das nennt man abkommandiert. Zuständig für mich ist die Regierung von Oberbayern.
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rauhalahti
- Support SolidEdge

- Beiträge: 383
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Re: Beförderung zum A11
Und warum sollte dann dein Chef für deine Beförderung zuständig sein? Das wäre doch dann Sache der RvObb, oder? Die bezahlt doch auch deine Bezüge?
So oder so scheint das eine unklare Situation zu sein - das macht den Weg frei für Interpretationen, die sehr gerne zu Ungunsten des Betroffenen ausfallen. Kann dir im Moment nur raten, dich umgehend mit dem Gesamtpersonalrat zu unterhalten. Auch wenn du abgeordnet bist sind die wohl für dich zuständig.
Drück dir die Daumen
Gruß
Dieter
So oder so scheint das eine unklare Situation zu sein - das macht den Weg frei für Interpretationen, die sehr gerne zu Ungunsten des Betroffenen ausfallen. Kann dir im Moment nur raten, dich umgehend mit dem Gesamtpersonalrat zu unterhalten. Auch wenn du abgeordnet bist sind die wohl für dich zuständig.
Drück dir die Daumen
Gruß
Dieter
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kfzler
- Gast
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Re: Beförderung zum A11
Danke für deinen Rat.
Unser Chef hatte mir und auch einigen Kollegen kürzlich mitgeteilt, was er von der Regierung erfahren hatte. Nämlich, dass bei uns momentan sowie niemadnd zur Beförderung ansteht. Auf Nachfrage von mir, kam dann eben die Aussage, dass die Angestelltenzeit nicht als Dienstzeit angerechnet würde. Nun wollte ich mich eben erst mal schlau machen, ob das alles so richtig ist, bevor ich protestiere.
Unser Chef hatte mir und auch einigen Kollegen kürzlich mitgeteilt, was er von der Regierung erfahren hatte. Nämlich, dass bei uns momentan sowie niemadnd zur Beförderung ansteht. Auf Nachfrage von mir, kam dann eben die Aussage, dass die Angestelltenzeit nicht als Dienstzeit angerechnet würde. Nun wollte ich mich eben erst mal schlau machen, ob das alles so richtig ist, bevor ich protestiere.
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Jossi
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Re: Beförderung zum A11
Ist es nicht so, dass man - entsprechende Beurteilungen vorausgesetzt - nach 15 Jahren automatisch in A11 kommt?
Was mich außerdem interessieren würde:
Zählt bei der Dienstzeit eigentlich der Vorbereitungsdienst und/oder das PA-Jahr mit? Ich habe mal versucht, mich mit der Beförderungsrichtlinie und der Laufbahnverordnung auseinanderzusetzen. Hab´s dann aber aufgegeben, ist zu viel für mich ...
Was mich außerdem interessieren würde:
Zählt bei der Dienstzeit eigentlich der Vorbereitungsdienst und/oder das PA-Jahr mit? Ich habe mal versucht, mich mit der Beförderungsrichtlinie und der Laufbahnverordnung auseinanderzusetzen. Hab´s dann aber aufgegeben, ist zu viel für mich ...
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Borcas
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Re: Beförderung zum A11
1. Nein, es heißt nicht, dass du nach 15 Jahren automatisch in A11 kommst. Sondern, dass du mit der entsprechenden Note frühestens nach 15 Jahren in A11 kommen kannst. Dann müssen noch genügend Planstellen vorhanden und jemand der Meinung sein, dass du jetzt als nächster an der Reihe bist.
2. Dienstzeit (Zitat aus einer Broschüre des BLLV):
2. Dienstzeit (Zitat aus einer Broschüre des BLLV):
Also in der Regel nach dem Referendariat„Dienstzeit“ nach § 13 der Laufbahnverordnung (LbV) - nähere Einzelheiten siehe Merkblatt „Dienstzeiten“ der Abteilung Dienstrecht und Besoldung im BLLV:
Als Dienstzeit gelten Zeiten einer Beschäftigung seit der Anstellung (= Ernennung vom FL z.A. zum FL bzw. FöL z.A. zum FöL)
http://www.borcas.de <-- Fachlehrerinfos und mehr
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Bernhard
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Re: Beförderung zum A11
Dein z. A. verlierst du glaube ich erst bei der Lebenszeitverbeamtung, oder?
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Borcas
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Re: Beförderung zum A11
Stimmt. Du hast Recht.
Voll frustrierend,... schon wieder zwei Jahre zurückgeworfen...
Voll frustrierend,... schon wieder zwei Jahre zurückgeworfen...
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Jossi
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Re: Beförderung zum A11
Ah - interessant. Danke für die schnellen Antworten.
