Heute eine Anfrage meines Schulleiters:
Gibt es offizielle Vorschriften, wie das Tragen eines Kopftuchs im GtB-Unterricht (bei türkischen Schülerinnen) gehandhabt wird?
Erfahrungen? Hintergrundwissen?
Haben mehrere türkische Mädchen in der 7. Klasse, die Kopftuch tragen. Reicht es, wenn ich als Lehrkraft darauf achte, dass das Kopftuch so gebunden ist, dass nichts in die Bohrmaschine etc. kommen kann? Muss ich darauf bestehen, dass sie ihr Kopftuch abnehmen? Darf ich das überhaupt (Religionsfreiheit)? Oder muss ich sie von Arbeiten wie dem Bohren ausnehmen?
Gibt es allgemeine Regelungen dazu, die das Tragen von Kopftüchern an Schulen regeln? Für Lehrerinnen ist das Tragen im Unterricht in Bayern verboten. Wie sieht das mit Schülerinnen aus?
Ich bin für jede Information zu Unterlagen oder Erfahrungen sehr dankbar.
Kopftuch im GtB-Unterricht
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Borcas
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Kopftuch im GtB-Unterricht
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Commander007
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Re: Kopftuch im GtB-Unterricht
Hallo,
meiner Meinung nach braucht das die Schule nicht zu Regeln, weil es schon von anderen Stellen geregelt wurde. Arbeitssicherheit gilt für alle Schüler. Da gibt es keine Ausnahme!
Jetzt liegt es an dir, diese Vorschrift umzusetzen.
GUV-V S 1 (Unfallverhütungsvorschriften für Schule)
Geltungsbereich
§ 1. (1) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für die schülergerechte
Gestaltung von baulichen Anlagen und Einrichtungen allgemein bildender
Schulen, die Schülerinnen und Schülern bestimmungsgemäß zugänglich
sind. Sie gilt ferner für vergleichbare bauliche Anlagen und Einrichtungen
von beruflichen Schulen.
Zu § 1 Abs. 1:
In der Regel gilt für Schülerinnen und Schüler das staatliche Arbeitsschutzrecht
nicht. Für die Beschäftigten einer Schule ist hingegen das
staatliche Arbeitsschutzrecht zu beachten.
Insoweit bleiben insbesondere das Arbeitsschutzgesetz und die hierauf
gestützten Verordnungen unberührt. Unberührt bleibt auch das Baurecht
und das Brandschutzrecht der Länder im Hinblick auf Schulen.
Nicht eingeschlossen in den Geltungsbereich sind auch die fachspezifischen
Räume von beruflichen Schulen, wie z.B. Werkstätten, Maschinenräume,
Labore u.a.
Grüße
Commander007
meiner Meinung nach braucht das die Schule nicht zu Regeln, weil es schon von anderen Stellen geregelt wurde. Arbeitssicherheit gilt für alle Schüler. Da gibt es keine Ausnahme!
Jetzt liegt es an dir, diese Vorschrift umzusetzen.
GUV-V S 1 (Unfallverhütungsvorschriften für Schule)
Geltungsbereich
§ 1. (1) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für die schülergerechte
Gestaltung von baulichen Anlagen und Einrichtungen allgemein bildender
Schulen, die Schülerinnen und Schülern bestimmungsgemäß zugänglich
sind. Sie gilt ferner für vergleichbare bauliche Anlagen und Einrichtungen
von beruflichen Schulen.
Zu § 1 Abs. 1:
In der Regel gilt für Schülerinnen und Schüler das staatliche Arbeitsschutzrecht
nicht. Für die Beschäftigten einer Schule ist hingegen das
staatliche Arbeitsschutzrecht zu beachten.
Insoweit bleiben insbesondere das Arbeitsschutzgesetz und die hierauf
gestützten Verordnungen unberührt. Unberührt bleibt auch das Baurecht
und das Brandschutzrecht der Länder im Hinblick auf Schulen.
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Grüße
Commander007
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Borcas
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Re: Kopftuch im GtB-Unterricht
Was sagt mir diese Antwort?
WO ist das denn geregelt? Genau das war doch die Frage. Aus der von dir zitierten Textstelle geht keinerlei Information zu genau diesem Thema hervor.
Arbeitssicherheit gilt für alle Schüler.
Deshalb gilt bei mir bei der Arbeit an der Bohrmaschine, dass die Kopftücher der Mädchen so straff gebunden sein müssen, dass auf keinen Fall etwas aus der Kleidung hängen darf.
Meine Frage war aber, ob das eine ausreichende Maßnahme gibt oder ob es
a) anderslautende Vorschriften des GUV gibt
b) Regelungen von Regierung oder anderen Stellen dazu gibt.
Als Ergänzung zum Thema:
Die Frage hat sich nicht für mich ergeben. Denn ich bin mit meiner Regelung bisher immer gut gefahren. Die Frage warf sich auf, da der Seminarleiter meines Anwärters behauptet hat, es gäbe keine anderen Schulen, an denen die muslimischen Schülerinnen in der Schule überhaupt Kopftuch tragen dürfen. Diese Regelung (Kopftuchverbot) bezieht sich aber meines Wissens nur auf Lehrkräfte.
Deshalb hat mich mein Schulleiter gebeten, Informationen zum Thema einzuholen.
WO ist das denn geregelt? Genau das war doch die Frage. Aus der von dir zitierten Textstelle geht keinerlei Information zu genau diesem Thema hervor.
Arbeitssicherheit gilt für alle Schüler.
Deshalb gilt bei mir bei der Arbeit an der Bohrmaschine, dass die Kopftücher der Mädchen so straff gebunden sein müssen, dass auf keinen Fall etwas aus der Kleidung hängen darf.
Meine Frage war aber, ob das eine ausreichende Maßnahme gibt oder ob es
a) anderslautende Vorschriften des GUV gibt
b) Regelungen von Regierung oder anderen Stellen dazu gibt.
Als Ergänzung zum Thema:
Die Frage hat sich nicht für mich ergeben. Denn ich bin mit meiner Regelung bisher immer gut gefahren. Die Frage warf sich auf, da der Seminarleiter meines Anwärters behauptet hat, es gäbe keine anderen Schulen, an denen die muslimischen Schülerinnen in der Schule überhaupt Kopftuch tragen dürfen. Diese Regelung (Kopftuchverbot) bezieht sich aber meines Wissens nur auf Lehrkräfte.
Deshalb hat mich mein Schulleiter gebeten, Informationen zum Thema einzuholen.
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Re: Kopftuch im GtB-Unterricht
Meines Wissens gibt es in ganz Deutschland kein Kopftuchverbot für Schülerinnen, deren Religion das Tragen vorschreibt.
Wenn für den GtB- oder auch EG-Unterricht keine Ausnahmeregelung mit den Eltern getroffen werden kann, dann würde ich die Schülerin unter gar keinen Umständen an Maschinen mit rotierenden Teilen arbeiten lassen. Die Gefahr ist einfach zu groß, dass da etwas passiert! Wer soll das dann verantworten?
Nönö du, wenn es um die Sicherheit geht, da hat auch bei der Religion die Toleranz ihre Grenzen.
Wenn für den GtB- oder auch EG-Unterricht keine Ausnahmeregelung mit den Eltern getroffen werden kann, dann würde ich die Schülerin unter gar keinen Umständen an Maschinen mit rotierenden Teilen arbeiten lassen. Die Gefahr ist einfach zu groß, dass da etwas passiert! Wer soll das dann verantworten?
Nönö du, wenn es um die Sicherheit geht, da hat auch bei der Religion die Toleranz ihre Grenzen.
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Borcas
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Re: Kopftuch im GtB-Unterricht
Als abschließende Info die Auskunft, die ich vom GUVV erhalten habe:
Sehr geehrter Herr Bordes,
wie Sie schon vermutet hatten, würde es vor dem konkreten Hintergrund im
Umgang mit muslimischen Schülerinnen genügen, darauf zu achten, dass das
Kopftuch straff gebunden eng anliegt.
Grundsätzlich ist mit geeigneten Maßnahmen zur verhindern, dass Schüler mit
langen Haaren durch die rotierende Bohrmaschine mechanischen Gefährdungen
ausgesetzt sind, die Haare also eingezogen werden.
Dies kann geschehen durch das Tragen einer Mütze, eines Haarnetzes oder eben
durch ein eng gebundenes Kopftuch.
Ich hoffe, wir konnten für genügend Klarheit in der Fragestellung sorgen und
stehen bei weiteren offenen Problemstellungen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Heiko Häußel
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