Hallo miteinander,
nach langer Suche, wende ich mich an euch. Ein Kollege hat "gehört", dass an allen Ständerbohrmaschinen ein klappbarer Schutz auf Augenhöhe sein soll. Mein Wissensstand bisher war, dass nur an neu angeschafften Ständerbohrmaschinen dieser Schutz sein muss.
Was stimmt jetzt? Hat jemand beim GUV oder in der RISU was gesehen? Ich finde nämlich keine Infos dazu.
Gruß
Martin
Klappbarer Schutz bei Ständerbohrmaschinen
- Bernhard
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Re: Klappbarer Schutz bei Ständerbohrmaschinen
Nach der GUV-Beratung an einer Nachbarschule wurden alle Maschinen außer Betrieb gesetzt und neue angeschafft. Bei mir gibt es jetzt eine zusätzliche U-förmige Acrylglaswand zum davor stellen für die Bestandsmaschinen. Welche Richtlinie da jetzt wie anzuwenden ist kann ich nicht sagen.
Ich hab eben die Empfehlung für die Bosch PSD 40 gelöscht - die hat keinen Schutz und sollte nicht mehr angeschafft werden!
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Re: Klappbarer Schutz bei Ständerbohrmaschinen
Danke für deine Antwort. Dann werde ich wohl mal beim GUV anrufen und nachfragen.
Gruß
Martin
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Re: Klappbarer Schutz bei Ständerbohrmaschinen
Super, würd mich freuen wenn du hier berichtest.
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