Modulare Qualifizierung nach Art. 24 BayLBG

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steffi16
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Modulare Qualifizierung nach Art. 24 BayLBG

Beitrag von steffi16 »

Hallo an die Fachleute,

da, zumind. bei uns, in den kommenden Wochen eine neue Beurteilungsrunde beginnt, würde mich interessieren, ob es für Fachlehrer an Mittelschulen eine Nachqualifizierungsmaßnahme zur Erreichung der Qualifikationsebene 4 für das Lehramt an Mittelschulen gibt.
Wenn ja, wie sieht das aus? Wie ist die Vorgehensweise? Wer weiß was?

Danke und viele Grüße

Steffi
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Bernhard
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Re: Modulare Qualifizierung nach Art. 24 BayLBG

Beitrag von Bernhard »

Hallo Steffi,
ein entsprechender Vorschlag wird gerade BLLV-intern bearbeitet. Wir haben noch etwas an den Formulierungen gearbeitet und werden uns bei der Argumentation mehr auf das neue Dienstrecht beziehen als auf den Art. 24.

Konkret auf diese Artikel:
Art. 20 Leistungslaufbahngesetz (LlbG)
Modulare Qualifizierung
(1) Die modulare Qualifizierung vermittelt unter Berücksichtigung der Vor- und Ausbildung sowie der vorhandenen förderlichen Berufserfahrung eine entsprechende Qualifikation für die Ämter ab der nächsthöheren Qualifikationsebene.
(2) 1Die Maßnahmen der modularen Qualifizierung haben auf der typischerweise vorhandenen förderlichen Berufserfahrung aufzusetzen, die in der Fachlaufbahn oder im fachlichen Schwerpunkt ab der jeweiligen Qualifikationsebene erworben worden ist.2Sie bereiten zeitlich und inhaltlich gezielt auf die steigenden Anforderungen ab der nächsthöheren Qualifikationsebene vor.3Sie sollen sich über mehrere Ämter erstrecken und können über die Ämter der nächsthöheren Qualifikationsebene hinausreichen.4Ein angemessener Teil der Maßnahmen der modularen Qualifizierung hat aus überfachlichen Inhalten zu bestehen.5Die Maßnahmen der modularen Qualifizierung schließen mit Prüfungen oder anderen Erfolgsnachweisen ab.6Von den Maßnahmen, die fachlich theoretische Inhalte vermitteln, soll eine mit einer Prüfung abschließen.7Im Übrigen sind andere Erfolgsnachweise vorzusehen.8Im angemessenen Umfang kann die Anrechnung von Fortbildungen (Art. 66) als Maßnahmen der modularen Qualifizierung vorgesehen werden; im Übrigen bleibt Art. 66 unberührt.
(3) 1Der Landespersonalausschuss genehmigt die einzelnen Systeme der modularen Qualifizierung.2Die Genehmigung setzt voraus, dass die einzelnen Systeme der modularen Qualifizierung die Beamten und Beamtinnen auf die Anforderungen der nächsthöheren Qualifikationsebene hinreichend vorbereiten und inhaltlich und zeitlich miteinander vergleichbar sind.
(4) Die Eignung für die modulare Qualifizierung wird im Rahmen einer positiven Feststellung gemäß Art. 58 Abs. 5 Nr. 2 in der periodischen Beurteilung, die nicht länger als drei Jahre zurückliegen darf, zuerkannt.
(5) 1Die oberste Dienstbehörde stellt den erfolgreichen Abschluss der modularen Qualifizierung fest.2Wird ein System der modularen Qualifizierung gemäß Abs. 2 Satz 3 Alternative 2 gestaltet, sind Teilfeststellungen des erreichten Standes vorzunehmen.

Art. 37 Leistungslaufbahngesetz (LlbG)
Ausbildungsqualifizierung
(6) 1Ist für die nächsthöhere Qualifikationsebene keine Qualifikationsprüfung vorgesehen, legt die oberste Dienstbehörde andere gleichwertige Qualifizierungsmaßnahmen fest.2Die in Art. 8 und 35 festgelegten Bildungsziele sind dabei zu berücksichtigen.3Die Zuständigkeit nach Satz 1 kann die oberste Dienstbehörde auf den Landespersonalausschuss übertragen.
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steffi16
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Re: Modulare Qualifizierung nach Art. 24 BayLBG

Beitrag von steffi16 »

Hallo Bernhard,

danke für die ausführliche Info. Muss ich dann jetzt meine Chefin/den Schulrat bitten, dass er die Eignung in die Beurteilung schreibt? Falls er mich dafür geeignet hält ;-)
Läuft das unter "Verwendungseignung"?

Danke und liebe Grüße

Steffi
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Bernhard
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Re: Modulare Qualifizierung nach Art. 24 BayLBG

Beitrag von Bernhard »

Hallo Steffi, ja, theoretisch schon, aber die Maßnahme gibt es ja aktuell noch nicht, somit wissen Schulamt/Regierung erstmal noch nicht was du von ihnen willst. Die Maßnahme muss im nächsten Schritt offiziell vom BLLV gefordert werden und dann auch genehmigt.
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Re: Modulare Qualifizierung nach Art. 24 BayLBG

Beitrag von rauhalahti »

Da gibts ja auch noch die etwas ältere parallele Diskussion unter

https://forum.fachlehrerpolitik.de/view ... 208&t=4005

Bisher wurden alle unsere Versuche in der Richtung knallhart abgewiesen mit der Begründung, man könne ja jederzeit regulär Lehramt für MS oder RS studieren. Wäre erfreut, wenn jetzt durch die Macht eines der großen Verbände nach Jahren der ergebnislosen Bemühungen durch uns was ins Rollen käme.

lg
Dieter