Hallo zusammen,
ich bin momentan im 2. Ref-Jahr als Fachlehrerin und habe vor einer Woche ein Angebot von einer privaten bzw. kirchlichen Realschule erhalten. Deshalb jetzt meine Frage an euch:
Welche grundsätzlichen Unterschiede gibt es zwischen einem Angestelltenvertrag und dem Beamtenverhältnis beim Staat. (So wie es momentan aussieht, würde ich die Staatsnote schaffen)
Gibt es auch die Möglichkeit, sich bewusst auf die Warteliste setzen zu lassen und das Angebot der Realschule für einige Jahre annehmen und sich dann (nach 5 Jahren glaub ich) endgültig entscheidet, ob man dem Staat den Rücken zukehrt?
Was müsste ich bzgl. Versicherung, Rente,... berücksichtigen?? Leider hab ich das Gefühl das wird keine leichte Entscheidung, deshalb wär ich sehr dankbar über jede Info. Am Schulamt trau ich mich nicht so recht anfragen...
Vielen Dank schonmal,
Stina
Unterschied Angestelltenvertrag u. Beamtenverhältinis
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stina
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tabsi
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Re: Unterschied Angestelltenvertrag u. Beamtenverhältinis
Hallo Stina,
es gibt hier bestimmt viele, die dir da helfen können. Ich fang mal an.
Die Frage ist erst mal, bist du Fachlehrerin Ernährung/Gestaltung oder m/t?
Das müsstest du erst mal beantworten.
Fachlehrerinnen EG gibt es zu hauf, da würde ich das Angebot der privaten Schule unbedingt annehmen. Und dich trotzdem auf die Warteliste setzen lassen.
Fachlehrer m/t werden an den Regelschulen händeringend gesucht. Da würdest du wahrscheinlich sofort eine Stelle bekommen. Und ins Beamtenverhältnis übernommen werden.
Als Beamter hast du halt die Sicherheit, dass du praktisch unkündbar bist. Und der Verdienst ist auch etwas höher als wenn du Angestellte bist.
tabsi
es gibt hier bestimmt viele, die dir da helfen können. Ich fang mal an.
Die Frage ist erst mal, bist du Fachlehrerin Ernährung/Gestaltung oder m/t?
Das müsstest du erst mal beantworten.
Fachlehrerinnen EG gibt es zu hauf, da würde ich das Angebot der privaten Schule unbedingt annehmen. Und dich trotzdem auf die Warteliste setzen lassen.
Fachlehrer m/t werden an den Regelschulen händeringend gesucht. Da würdest du wahrscheinlich sofort eine Stelle bekommen. Und ins Beamtenverhältnis übernommen werden.
Als Beamter hast du halt die Sicherheit, dass du praktisch unkündbar bist. Und der Verdienst ist auch etwas höher als wenn du Angestellte bist.
tabsi
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stina
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Re: Unterschied Angestelltenvertrag u. Beamtenverhältinis
Danke Tabsi,
Also ich bin Fachlehrerin EG. Kann man sich denn so einfach auf die Warteliste setzen lassen?? Auch angenommen man würde den STaatsschnitt schaffen und eine Staatsstelle angeboten bekommen?
Die Privatschule würde mich einfach deswegen reizen, weil ich da genau weiß wo ich mich die nächsten Jahre befinde... Wir EGler werden ja ziemlich in der GEgend herumgeschickt, 2-3 Schulen sind schon fast normal und die Schüler sind halt auch was anderes als an einer Realschule.
Die Frage ist ob ich, falls ich meine Entscheidung für die Privatschule bereuen sollte, nochmal zurück zum Staat kann. Hab gehört, man kann sich 5 Jahre beurlauben lassen und sich dann endgültig entscheiden. Hängt das davon ab ob man von vornherein auf die warteliste kommt, oder gilt diese regelung gar nicht wenn man gerade neu einsteigt? Egal wen ich frage, jeder sagt was anderes...
Danke schomal für eure Antworten
Also ich bin Fachlehrerin EG. Kann man sich denn so einfach auf die Warteliste setzen lassen?? Auch angenommen man würde den STaatsschnitt schaffen und eine Staatsstelle angeboten bekommen?
Die Privatschule würde mich einfach deswegen reizen, weil ich da genau weiß wo ich mich die nächsten Jahre befinde... Wir EGler werden ja ziemlich in der GEgend herumgeschickt, 2-3 Schulen sind schon fast normal und die Schüler sind halt auch was anderes als an einer Realschule.
Die Frage ist ob ich, falls ich meine Entscheidung für die Privatschule bereuen sollte, nochmal zurück zum Staat kann. Hab gehört, man kann sich 5 Jahre beurlauben lassen und sich dann endgültig entscheiden. Hängt das davon ab ob man von vornherein auf die warteliste kommt, oder gilt diese regelung gar nicht wenn man gerade neu einsteigt? Egal wen ich frage, jeder sagt was anderes...
Danke schomal für eure Antworten
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tabsi
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Re: Unterschied Angestelltenvertrag u. Beamtenverhältinis
Hallo Stina,
ich kann dir auch nur das widergeben, was ich gefunden habe:
http://www.bllv.de/Fachlehrkraefte.8112.0.html
"Ein Bewerber wird von der Warteliste gestrichen, u. a. wenn er eine ihm angebotene unbefristete Vollbeschäftigung im staatlichen bayerischen Schuldienst ablehnt.
Eine befristete Stelle oder eine Stelle, die nicht die volle Unterrichtspflichtzeit umfasst kann also abgelehnt werden. "
Ob du dich allerdings auf die Warteliste setzen lassen kannst, obwohl du die Staatsnote geschafft hast, kann ich dir nicht sagen. Vielleicht versteht man das unter "Freier Bewerber". Aber du könntest ja mal an den BLLV eine e-mail schreiben.
Also das mit der Beurlaubung ist meiner Meinung nach nicht richtig. Weil du ja im Lehrerberuf arbeitest und nicht einfach daheim bleibst.
Wenn ich deinen Beitrag so lese, dann möchtest du schon lieber an diese Privatschule.
Kannst du nicht mal Lehrkräfte von dieser Schule ein bisschen ausfragen?
Wenn dir diese Schule absolut nicht zusagt, dann kannst du an einer staatlichen Schule auch als Angestellte arbeiten. Nur in das Beamtenverhältnis kannst du dann meines Wissens nicht mehr.
Ich war auch schon mal an einer Realschule. Gut, da gibt es auch Störenfriede, aber im Großen und Ganzen sind diese Schüler wirklich interessierter und engagierter als Grund- und vor allen Dingen Mittelschüler.
Es gäbe noch eine Möglichkeit, die du vielleicht mit der Privatschule aushandeln könntest:
Du könntest eine Stelle an einer staatlichen Schule annehmen und dich für, sagen wir mal die Hälfte des Stundenmaßes an die Privatschule abordnen lassen. Dann bist du Beamtin.
Ich denke mal, du solltest nach deinem Bauchgefühl handeln, das ist das Beste.
tabsi
ich kann dir auch nur das widergeben, was ich gefunden habe:
http://www.bllv.de/Fachlehrkraefte.8112.0.html
"Ein Bewerber wird von der Warteliste gestrichen, u. a. wenn er eine ihm angebotene unbefristete Vollbeschäftigung im staatlichen bayerischen Schuldienst ablehnt.
Eine befristete Stelle oder eine Stelle, die nicht die volle Unterrichtspflichtzeit umfasst kann also abgelehnt werden. "
Ob du dich allerdings auf die Warteliste setzen lassen kannst, obwohl du die Staatsnote geschafft hast, kann ich dir nicht sagen. Vielleicht versteht man das unter "Freier Bewerber". Aber du könntest ja mal an den BLLV eine e-mail schreiben.
Also das mit der Beurlaubung ist meiner Meinung nach nicht richtig. Weil du ja im Lehrerberuf arbeitest und nicht einfach daheim bleibst.
Wenn ich deinen Beitrag so lese, dann möchtest du schon lieber an diese Privatschule.
Kannst du nicht mal Lehrkräfte von dieser Schule ein bisschen ausfragen?
Wenn dir diese Schule absolut nicht zusagt, dann kannst du an einer staatlichen Schule auch als Angestellte arbeiten. Nur in das Beamtenverhältnis kannst du dann meines Wissens nicht mehr.
Ich war auch schon mal an einer Realschule. Gut, da gibt es auch Störenfriede, aber im Großen und Ganzen sind diese Schüler wirklich interessierter und engagierter als Grund- und vor allen Dingen Mittelschüler.
Es gäbe noch eine Möglichkeit, die du vielleicht mit der Privatschule aushandeln könntest:
Du könntest eine Stelle an einer staatlichen Schule annehmen und dich für, sagen wir mal die Hälfte des Stundenmaßes an die Privatschule abordnen lassen. Dann bist du Beamtin.
Ich denke mal, du solltest nach deinem Bauchgefühl handeln, das ist das Beste.
tabsi
