Dienstunfähigkeit

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jota
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Dienstunfähigkeit

Beitrag von jota »

letztens wurde ich gefragt was man als fachlehrer bekommt falls man dienstunfähig werden würde... und ehrlich gesagt habe ich gar keine antwort darauf gehabt.

das einzige was ich bisher online gefunden hab war eine sehr kurze zusammenfassung in einem pdf vom bllv (das leider für fast alle aktionen gesperrt war) und das übliche baybeamtvg (mit gefühlten 300 seiten und 1000 querverweisen... :rolleyes: )

da gibts ziemlich viele begrifflichkeiten...
dienstunfähigkeit... dienstunfall... unfallfürsorge... unfallruhegehalt... ruhegehaltssatz...
...aber immer recht wenig praktische beispiele an denen man die ganzen vorschriften leichter verstehen und auf sich übertragen könnte.

kennt sich jemand schon mit der materie aus und hat eine antwort für "gesetzes-formulierungs-dummies"?
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Bernhard
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Re: Dienstunfähigkeit

Beitrag von Bernhard »

So auf die schnelle eine Wischiwaschi-Antwort: Wenn du ein paar Jahre als voll verbeamteter Lehrer gearbeitet hast, dann steht dir ab Tag X der niedrigste Ruhegehaltssatz zu. Der liegt meines Wissens bei guten 60 Prozent. Da muss man dann in den meisten Fällen schon nicht mehr verhungern.
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Re: Dienstunfähigkeit

Beitrag von rauhalahti »

Mal kurz ausm Urlaub: wenn ich mich recht entsinne muss man 7 Jahre "Lebenszeitverbeamtet" sein, um im Ernstfall nicht doch noch rausgeworfen und in der gesetzlichen nachversichert zu werden. Da spielt aber auch noch der Grund für die Dienstunfähigkeit eine Rolle, also z. B. Dienstunfall versus Freizeitunfall. Man sollte also bei Abschluss einer Unfallversicherung auf den Begriff Dienstunfähigkeit achten. Mehr fällt mir hier am Meer nicht dazu ein.
Vg Dieter
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jota
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Re: Dienstunfähigkeit

Beitrag von jota »

am MEEEEEEER! :eek: ...neid...

danke schon mal für eure ausführungen. ist also wirklich etwas komplizierter und undurchsichtiger als ich anfangs erwartet hab (vorallem wahrscheinlich punkto dienstunfall vs. freizeitunfall).

falls ich mal noch auf irgendwelche infos stoße werd ich es euch wissen lassen.
immerhin hab ich bisher angenommen dass man als beamter den vorteil hat keine zusätzliche versicherung abschließen zu müssen um über die runden zu kommen. :rolleyes: sollte ich also nochmal überlegen...
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strojumi
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Re: Dienstunfähigkeit

Beitrag von strojumi »

Bernhard hat geschrieben:So auf die schnelle eine Wischiwaschi-Antwort: Wenn du ein paar Jahre als voll verbeamteter Lehrer gearbeitet hast, dann steht dir ab Tag X der niedrigste Ruhegehaltssatz zu. Der liegt meines Wissens bei guten 60 Prozent. Da muss man dann in den meisten Fällen schon nicht mehr verhungern.
60% des jetzigen Gehalts? glaub ich nicht :( - ich weiß es auch nicht genau, aber mir wurde mal was von 1300 € Mindestpension erzählt, wenn du verheiratet bist.....
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Kono
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Re: Dienstunfähigkeit

Beitrag von Kono »

Soviel ich weiß liegt die Mindestversorung bei 35% der ruhegahaltsfähigen Dienstbezüge.

Bei Dienstunfähigkeit gibt es einen Versogungsabschlag von 3,6% (vom Ruhegehalt) für jedes Jahr, um das der Beamte vor Vollendung des 65. LJ wegen Dienstungähigkeit in den Ruhestand versetzt wird. Die Minderung darf aber höchstens 10,8% betragen.

(Q; BLLV Broschüre aus 2011)
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jota
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Re: Dienstunfähigkeit

Beitrag von jota »

danke :top:
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