Vorbereitungsdienst/Referendariat nach Studium in BW

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writerx
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Vorbereitungsdienst/Referendariat nach Studium in BW

Beitrag von writerx »

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich bin auf der Suche nach einer sicheren Quelle, die das Gerücht bestätigt oder wiederlegt, dass man als FL in BW nach erflogreichem Abschluss an der PH und 10 oder 12 Jahren Dienstzeit als FL (es gibt verschiedene Gerüchte-Varianten) KEINEN Vorberbereitungsdienst mehr machen muss, also automatisch den Titel Realschullehrer übernehmen kann.

Weiß dazu jemand etwas??

Vielen Dank im Vorab...
rauhalahti
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Re: Vorbereitungsdienst/Referendariat nach Studium in BW

Beitrag von rauhalahti »

Vermutlich wird die einzige zuverlässige Quelle dafür das Kultusministerium in BaWü sein. Falls du etwas heraus bekommst lass es uns bitte wissen.

vg
Dieter
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writerx
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Re: Vorbereitungsdienst/Referendariat nach Studium in BW

Beitrag von writerx »

Es gibt Neuigkeiten, nach dem ich beim HPR/RP angefragt habe.

Antwort (Auszug):

- "Wegen Ihrer Laufbahnbefähigung als musisch-technischer Fachlehrer kann der Vorbereitungsdienst auf 1 Jahr verkürzt werden"

- es wird jedoch dringend von der Verkürzung abgeraten (besserer Aufbau von Kontakten zu den Lehrbeauftragten, Endnote wichtig, da mit RS-Studiengang keine Übernahmegarantie in A13)

- genehmigungspflichtige Beurlaubung nach Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist notwendig

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AUSNAHMEBESCHLUSS aus dem Jahre 2007 (18.12.2007 L-0312 7/6):

ermöglicht – ohne Vorbereitungsdienst – eine Zuerkennung der Laufbahnbefähigung und somit eine Übernahme als Realschullehrer unter folgenden Bedingungen:

1. Studium und bestandene erste Staatsprüfung für das Lehramt RS (liegt bei mir vor),
und
2. mindestens 12 Jahre hauptberufliche Unterrichtstätigkeit (nicht Vorbereitungsdienst, mindestens ½ Deputat, auch Angestelltenzeiten und auch Angestelltenzeiten an anerkannten Ersatzschulen) (läge bei mir ein Jahr nach Beginn des Vorbereitungsdienstes 09/2011 vor),
und
3. aktuelle dienstliche Beurteilungen mit besser als gut (1,5 oder 1,0) (liegt ebenfalls vor).

Nur wenn alle 3 Punkte erfüllt sind ist eine Vorlage beim Landespersonalausschuss durch das Regierungspräsidium Stuttgart möglich und die direkte Zuerkennung der Laufbahnbefähigung RS ohne Vorbereitungsdienst.

Aufgrund des Laufbahnrechts und der dazu ergangenen Ausnahmebeschlüsse gibt es keine anderen Möglichkeiten.
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Was nun meinen Fall anbelangt: Ich habe mich entschlossen, den obigen Ausnahmebeschluss nicht in Anspruch zu nehmen, da mir Punkt 2 zu ungewiss ist (wird der Beschluss geändert o.ä. verliere ich meinen Anpruch aufs Ref und habe dann mein Studium umsonst gemacht).

Andererseits sehe ich es nach unzähligen Gesprächen mit Kollegen, Schulleitern, Gewerkschafts- und Personalratsvertretern immer weniger ein*, weshalb ich einen Lehrfähigkeitsnachweis in den beiden Fächern erbringen soll, in denen ich

1. bereits ein Staatsexamen (sehr erfolgreich) abgelegt und somit einen Lehrfähigkeitsnachweis erbracht habe

2. seit 10 Jahren erfolgreich unterrichte (dienstliche Beurteilungen) und bereits selber als Ausbildungslehrer/betreuender Lehrer für Praktikanten und Referendare tätig war.

Die aktuelle Regelung wiederspricht meineserachtens außerdem sich selbst, in dem sie einige Teile des 1. Vorbereitungsdienstes anerkennt (z.B. Schul- und Beamtenrechtsprüfung), andere aber nicht.

In meinem 3., neuen Fach akzeptiere ich einen Nachweis meiner Lehrbefähigung hingegen voll und ganz. Ob dafür nach 9 Jahren Unterrichtserfahrung ein nochmaliger, einjähriger Vorbereitungsdienst notwendig ist, scheint zumindest fragwürdig.

Ich freue mich über Reaktionen und Meinungen.


* vermehrt erfahre ich in Gesprächen, dass die Anwendung der aktuellen Regelung (vor allem in Fällen wie meinem) als "nahezu lächerlich" beschrieben wird.