Nachprüfung in IT

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BirgitN
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Nachprüfung in IT

Beitrag von BirgitN »

Seit 1994 unterrichte ich an der kaufmännischen Berufsschule in den Fächern Textverarbeitung und Informationsverarbeitung (bis 1999 auch Kurzschrift). Ab dem Jahr 2002 bin ich jährlich für 8 Stunden an einer Realschule abgeordnet. Ich bin verbeamtet (A11) und absolvierte 1994 mein 2. Staatsexamen (Fächer: Werken, Kurzschrift und Textverarbeitung). Gibt es noch die Nachprüfungen für Fachlehrer, wenn diese an einer Realschule Vollzeit unterrichten wollen? Oder könnte mich meine Realschule ohne irgendwelche Paragraphenreitereien als IT-Fachlehrerin übernehmen? Lieben Dank für Eure Infos
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tabsi
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Re: Nachprüfung in IT

Beitrag von tabsi »

hallo Birgit,

Offensichtlich hast du die Ausbildung für allgemeinbildende Schulen gemacht:

http://www.fachlehrer-augsburg.de/page8.html

Dann hast du die Lehrbefähigung für Realschulen:

"Fachlehrer für Werken, Technisches Zeichnen, Kunsterziehung und
Kommunikationstechnik an Volksschulen, Volksschulen zur sonderpädagogischen
Förderung und Realschulen"

Da brauchst du keine zusätzliche Qualifikation. Wenn dich denn dein Schulleiter/ deine Schulleiterin der Realschule übernimmt.

Allerdings musst du einen Versetzungsantrag stellen oder die Schulleitung der Berufsschule versetzt dich von sich aus. Die andere Alternative ist aber auch, dass du ganz von der Berufsschule an die Realschule abgeordnet wirst. Jetzt bist du ja schon mit ein paar Stunden abgeordnet.

Solltest du allerdings die Ausbildung für berufliche Schulen haben (gibts ja eigentlich nicht in dieser Kombination), dann kannst du nicht so einfach an die Realschule wechseln.

http://www.staatsinstitut-ansbach.de/

Du bist aus Bayern? In anderen Bundesländern ist das alles anders. :/

tabsi
BirgitN
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Re: Nachprüfung in IT

Beitrag von BirgitN »

Vielen, vielen Dank. Du hast mir wirklich weitergeholfen. Ich dachte, dass dies wesentlich komplizierter sei.
Ja, ich habe in Augsburg studiert, aber im Zeitraum 1988 - 1992 und da konnte man sich noch drei von vier Fächern aussuchen. (Meine Wahl: Kurzschrift, TV und Werken) Darf ich dennoch Kunst (könnte ich - hab es aber nicht studiert) unterrichten?
Grüße aus dem Mittelpunkt von Bayern,
Birgit
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tabsi
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Re: Nachprüfung in IT

Beitrag von tabsi »

BirgitN hat geschrieben:Vielen, vielen Dank. Du hast mir wirklich weitergeholfen. Ich dachte, dass dies wesentlich komplizierter sei.
Ja, ich habe in Augsburg studiert, aber im Zeitraum 1988 - 1992 und da konnte man sich noch drei von vier Fächern aussuchen. (Meine Wahl: Kurzschrift, TV und Werken) Darf ich dennoch Kunst (könnte ich - hab es aber nicht studiert) unterrichten?
Grüße aus dem Mittelpunkt von Bayern,
Birgit
klar kannst du Kunst unterrichten. Was glaubst du, was ich schon alles "können" musste. Und das hatte mit meiner Ausbildung absolut nichts zu tun.
Wenn dein Schulleiter/deine Schulleiterin dir das zutraut :D

tabsi
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Re: Nachprüfung in IT

Beitrag von rauhalahti »

Hallo Birgit,

ja, du hast Lehrbefähigung auch für IT an der Realschule. Die Nachprüfung für IT betrifft nicht die Lehrbefähigung, sondern die Qualifizierung für "wissenschaftlichen Unterricht" im Fach IT. Es geht also um dein Stundenmaß. Du musst beispielsweise ohne die Nachqualifizierung 29 Wochenstunden unterrichten. Mit Qualifizierung und ausschließlichem Unterricht in IT kommst du auf 25 Wochenstunden Vollzeit.

Meines Wissens findet immer noch mindestens eine Prüfung zur Nachqalifikation pro Schuljahr statt. Infos bekommst du im Zweifel beim zuständigen MB oder auch über Dillingen.

Zu Kunst hat ja Tabsi schon alles gesagt. Wenn du´s dir zutraust, dein Chef Bedarf und keine qualifiziertere Alternative hat sollte es kein Problem sein.

vg
Dieter
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meisdaa
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Re: Nachprüfung in IT

Beitrag von meisdaa »

...Die Nachprüfung für IT betrifft nicht die Lehrbefähigung, sondern die Qualifizierung für "wissenschaftlichen Unterricht" im Fach IT. Es geht also um dein Stundenmaß.
Kleine Korrektur: Die Nachqualifizierung alleine reicht nicht aus! Lt. KMS (14.09.2005, V. 3-5S6402.2-5.95185) vom damaligen Ministerialrat Püls, der mittlerweile sehr zentral im Vorhof zur Hölle sitzt (Spaenlebüro):

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass für Fachlehrer im Schuljahr 2005/06 die Wissenschaftlichkeit des Faches Informationstechnologie NUR anerkannt wird, wenn die Lehrkraft mindestens in zwei der drei Module TvK, Informatik oder TZ unterrichtet UND sich für die Ablegung der geforderten Prüfung an der ALP Dillingen angemeldet bzw. die Prüfung bereits bestanden hat.

Warum für die Anerkennung nicht noch gleich einen doppelten Rittberger der Lehrkraft vor dem Unterricht oder sowas verlangen! :nein:

Grüße!
rauhalahti
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Re: Nachprüfung in IT

Beitrag von rauhalahti »

damals gings um Lehrkräfte, die ohne abgelegte Nachprüfung bereits die Stundenreduzierung erhielten. Dies war eben nur möglich bei erfolgter Anmeldung und Unterricht in mindestens zwei der genannten Bereiche. Um die Prüfung abzulegen mussten ja eh mindestens zwei Teilbereiche nachgewiesen werden. Deshalb steht das mit erfolgreicher Nachqualifikation auch nicht zur Debatte, dann ist der Unterricht als wissenschaftlich zu werten. CAD galt übrigens vorher und unabhängig von einer Nachqualifikation schon als wissenschaftlich. Das KMS galt nur für das Schuljahr 2005/2006, da anscheinend damals ein Stau in der Nachqualifizierung vorherrschte. Inzwischen sollte das so kein Problem mehr sein. Reduzierung gibts nur noch bei erfolgter Nachquali.

vg
Dieter