von Bernhard » 29.09.2011 10:24
Mich hat eben eine Kollegin angerufen, ob ich sagen kann, welche Kosten für Material im Werkraum der Sachaufwandsträger übernehmen sollte.
Ich habe nur die allgemeine Information, dass "Verbrauchsmaterial" wie Schleifpapier, Lacke, Farben, Pinsel, Leim, Sägeblättchen usw. von ihm zu tragen sind. Im konkreten Fall geht es aber auch um die Frage nach Ton und Glasuren.
Hat jemand von euch hier die passende Verordnung, den Paragraphen, irgendwelche Anweisungen, Richtlinien oder dergleichen für Bayern?
Mich hat eben eine Kollegin angerufen, ob ich sagen kann, welche Kosten für Material im Werkraum der Sachaufwandsträger übernehmen sollte.
Ich habe nur die allgemeine Information, dass "Verbrauchsmaterial" wie Schleifpapier, Lacke, Farben, Pinsel, Leim, Sägeblättchen usw. von ihm zu tragen sind. Im konkreten Fall geht es aber auch um die Frage nach Ton und Glasuren.
Hat jemand von euch hier die passende Verordnung, den Paragraphen, irgendwelche Anweisungen, Richtlinien oder dergleichen für Bayern?