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Offizielle Richtlinien

Verfasst: 29.08.2023 21:26
von Kammak
Hallo zusammen,

ich habe inzwischen ziemlich veraltete Geräte im Werkraum. Darunter eine uralte Ständerbohrmaschine ohne Not-Aus-Schalter und Plexiglasschutz.

Hier und im Internet finde ich leider keine offiziellen Angaben, wie die Bohrmaschine nach neuesten Richtlinien beschaffen sein muss. Ich würde meinem Chef gerne etwas handfestes vorlegen.

Also hat jemand einen offiziellen Schrieb für die aktuellen Richtlinien von Ständerbohrmaschinrn und evtl. auch Kreissägen?

Wäre super!

Danke im Voraus

Re: Offizielle Richtlinien

Verfasst: 03.09.2023 23:04
von dukennstmichnet
Servus Kammak,

in solchen Fällen solltest du dich einmal mit der Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (kurz: RiSU) beschäftigen. Die findest du hier: https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/v ... rricht.pdf

Darin wird unter anderem auf S. 46 beschrieben, wie Maschinen gekennzeichnet werden müssen (siehe I – 4.3.3 Kennzeichnung von Maschinen):
Holzbearbeitungsmaschinen (z. B. Kreissägen, Bandsägen, Hobelmaschinen), die ab dem 1.1.1993 erstmals in Betrieb genommen wurden, müssen die baulichen Anforderungen der EG-Maschinen-Richtlinie erfüllen.
Holzbearbeitungsmaschinen erfüllen die Anforderungen der EG-Maschinen-Richtlinie, wenn sie ein CE-Kennzeichen tragen und eine Konformitätsbescheinigung des Herstellers vorliegt.
Ein ordentlicher Maschinenhändler in der Nähe muss das wissen, der Baumarktmitarbeiter übrigens nicht ;)

Mein Tipp: lass dir entsprechende Angebote machen und leg sie deinem Chef vor. Hol dir ggf. Unterstützung vom Maschinenhändler, lade ihn an die Schule ein. Wenn er wirklich gut ist und nicht nur verkaufen will, sieht er sich den Bestand an und gibt eine erste Einschätzung zum Thema Arbeitssicherheit ab.

Allgemein hilft dir in Sachen Sicherheit vielleicht auch folgende Seite: https://www.sichere-schule.de/technik
Auf entsprechende Regelungen und Broschüren wird darin verwiesen.

Viele Grüße

Alex

Re: Offizielle Richtlinien

Verfasst: 06.09.2023 21:19
von Kammak
Hallo Alex,

herzlichen Dank für die Antwort und die Links.

Die Internetseiten kenne ich. Allerdings finde ich die Angaben hier auch eher schwammig. Aber ich denke, dass das bei meinem Chef auch so durchgeht.

Vielleicht kann mir hier noch jemand eine gute Bohrmaschine empfehlen?

Ich hätte gerne wieder eine Tischbohrmaschine von FLOTT. nur leider sind 3.000 bis 4.000 Euro schon recht happig und ich befürchte, die Gemeinde wird nicht begeistert sein. Eine no-name Maschine für 300 Euro mag ich allerdings auch ungerne anschaffen.

Liebe Grüße

Re: Offizielle Richtlinien

Verfasst: 12.09.2023 23:10
von dukennstmichnet
Ich habe in beiden Werkräumen jeweils zwei von diesen Maschinen stehen und ich bin sehr zufrieden:
https://www.stuermer-maschinen.de/marke ... v-3020155/

Preislich liegst du da bei ca. 1.500,- € pro Stück.
Die Drehzahlregelung ist sehr komfortabel. Seitlich wird die Maschine nochmals mit einem Schlüssel gegen unbefugte Nutzung gesichert. Der massive Standfuß kann mittels Schrauben oder Schraubzwingen gesichert werden.

Das Bohrfutter sollte man evtl. noch durch ein hochwertigeres ersetzen, wobei das mitgelieferte lange zuverlässig gearbeitet hat.

Ich hoffe, das hilft dir ein bisschen.