Antrag auf Behilfen für eine mehrtägige Klassenfahrt

Forumsregeln
In dieser Tauschbörse können nur angemeldete Benutzer tauschen.
Bitte sortiert euer Unterrichtsmaterial in die fachspezifischen Foren.
Die Inhalte sind unter einer Creative Commons-Lizenz lizenziert soweit nicht anders angegeben. Durch die Veröffentlichung hier im Forum stellt der Autor das Material unter diese Lizenz! ALLE REGELN
Creative Commons License
Antworten
Benutzeravatar
FKD
Foren-Junkie
Foren-Junkie
Beiträge: 285
Registriert: 27.09.2008 16:13
Name: Florian Karl-David
Ausbildungsort: Bayreuth
Ausbildungsjahr: 2001
Wohnort: Pottenstein

Antrag auf Behilfen für eine mehrtägige Klassenfahrt

Beitrag von FKD »

Eine Übung zum Privatbrief mit praktischem Nutzen.

Kinder aus sozial schwachen Familien sollen nicht vom schulischen Leben ausgegrenzt werden. Daher können die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten bei den ARGEn (Arbeitsgemeinschaften zwischen Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen) beantragt werden. Das angehängte Schreiben ist eine leicht abgewandelte Musterbriefvorlage eines Sozialverbandes.

Edit: Musterschreiben gelöscht.
Die Basis einer gesunden Ordnung ist ein großer Papierkorb.
Kurt Tucholsky (1890-1935)
Benutzeravatar
FKD
Foren-Junkie
Foren-Junkie
Beiträge: 285
Registriert: 27.09.2008 16:13
Name: Florian Karl-David
Ausbildungsort: Bayreuth
Ausbildungsjahr: 2001
Wohnort: Pottenstein

Re: Antrag auf Behilfen für eine mehrtägige Klassenfahrt

Beitrag von FKD »

Ich bin gerade durch Zufall auf diesen alten und fast vergessenen Faden gestossen und möchte ein paar Dinge ergänzen:

Zum 1. April 2011 hat sich das SGB II grundlegend verändert. Die ARGEn heißen jetzt Jobcenter und die mehrtägigen Klassenfahrten wurden in § 28 SGB II "Bedarfe für Bildung und Teilhabe" verschoben. Da neben den mehrtägigen Klassenfahrten auch noch andere Aktivitäten unterstützt werden können, reicht ein Musterschreiben nicht mehr aus.

Ich hab mir bereits in Outlook eine Aufgabe gesetzt, dass ich eine neue Sammlung mit Musterschreiben entwerfe will und hoffe, dass ich diese auch zeitnah liefern kann. Allerdings muss ich mich vorher erst wieder in die Materie einlesen, damit ich euch keine faulen Eier ins Nest lege.
Die Basis einer gesunden Ordnung ist ein großer Papierkorb.
Kurt Tucholsky (1890-1935)
Benutzeravatar
Borcas
Moderator
Moderator
Beiträge: 2039
Registriert: 24.05.2004 14:10
Ausbildungsort: Bayreuth
Ausbildungsjahr: 2000
Wohnort: Weidenberg
Kontaktdaten:

Re: Antrag auf Behilfen für eine mehrtägige Klassenfahrt

Beitrag von Borcas »

Wow! Beeindruckend, Flo, dass du dir auch über deine irgendwann einmal hier geposteten Beiträge so viele Gedanken machst.

Weiß gar nicht, was von mir hier mittlerweile alles an überalteten Sachen herumflattert. Aber cool, danke für deine Gründlichkeit!
http://www.borcas.de <-- Fachlehrerinfos und mehr
Benutzeravatar
FKD
Foren-Junkie
Foren-Junkie
Beiträge: 285
Registriert: 27.09.2008 16:13
Name: Florian Karl-David
Ausbildungsort: Bayreuth
Ausbildungsjahr: 2001
Wohnort: Pottenstein

Re: Antrag auf Behilfen für eine mehrtägige Klassenfahrt

Beitrag von FKD »

Bin da zufällig wieder darauf gestossen.

Das Thema interessiert mich einfach. Leider wird noch viel zu oft auf staatliche Hilfe verzichtet, weil die Betroffenen gar nicht wissen, dass sie eigentlich einen Anspruch darauf hätten. Gerade das neue Bildungspaket nach § 28 SGB II dürfte für einen Teil unserer Zielgruppe sehr interessant sein.
§ 28 Bedarfe für Bildung und Teilhabe

(1) Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7 gesondert berücksichtigt. Bedarfe für Bildung werden nur bei Personen berücksichtigt, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten (Schülerinnen und Schüler).

(2) Bei Schülerinnen und Schülern werden die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt für
1. Schulausflüge und
2. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.
Für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, gilt Satz 1 entsprechend.

(3) Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf werden bei Schülerinnen und Schülern 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar eines jeden Jahres berücksichtigt.

(4) Bei Schülerinnen und Schülern, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Schülerbeförderung angewiesen sind, werden die dafür erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden und es der leistungsberechtigten Person nicht zugemutet werden kann, die Aufwendungen aus dem Regelbedarf zu bestreiten.

(5) Bei Schülerinnen und Schülern wird eine schulische Angebote ergänzende angemessene Lernförderung berücksichtigt, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.

(6) Bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung werden die entstehenden Mehraufwendungen berücksichtigt für
1. Schülerinnen und Schüler und
2. Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird.
Für Schülerinnen und Schüler gilt dies unter der Voraussetzung, dass die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird. In den Fällen des Satzes 2 ist für die Ermittlung des monatlichen Bedarfs die Anzahl der Schultage in dem Land zugrunde zu legen, in dem der Schulbesuch stattfindet.

(7) Bei Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird ein Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von insgesamt 10 Euro monatlich berücksichtigt für
1. Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,
2. Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
3. die Teilnahme an Freizeiten.
Die Basis einer gesunden Ordnung ist ein großer Papierkorb.
Kurt Tucholsky (1890-1935)
Antworten

Zurück zu „Geschäftsbrief“