Berechnung der Jubiläumsdienstzeit bei Fachlehrern

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writerx
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Berechnung der Jubiläumsdienstzeit bei Fachlehrern

Beitrag von writerx »

Ein freundliches Hallo an alle :hallo: !

Interessehalber habe ich eine Anfrage an das LBV bzgl. meiner Jubiläumsdienstzeit gestellt.

Wie ich vorab seitens Personalrat und ebenso von Kolleginnen und Kollegen mit Hochschulstudium erfuhr, wird das 1 1/2-jährige Referendariat ab dem 1.Tag zur Jubläumsdienstzeit hinzugezählt.

In meinem Fall (=2 jährige Fachlehrerausbildung) argumentiert das LBV jedoch:

"Ausbildungszeiten innerhalb (und außerhalb des öffentlichen Dienstes) [...] rechnen nicht zur Dienstzeit. Eine „berufliche“ Tätigkeit liegt erst nach dem Erwerb der Voraussetzungen für die Ausübung des jeweiligen Berufs vor. Ausbildungszeiten dienen dem Erwerb der Befähigung für den zukünftigen Beruf und sind daher keine Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit. Bei Letzterem steht die dem Dienstherrn zur Verfügung gestellte Arbeitskraft im Vordergrund und nicht der Ausbildungszweck. Dies gilt auch für die Zeit im Beamtenverhältnis, in dem der Vorbereitungsdienst absolviert wurde."

Nun stellt sich mir die Frage:

Ist es rechtens, dass das LBV offenbar zwischen Ausbildungszeiten von Fachlehrern und Ausbildungszeiten von Hochschulabsolventen unterscheidet?

Im § 34 des LBesGBW ("Nicht zu berücksichtigende Dienstzeiten") ist jedenfalls weder das eine noch das andere ausgeschlossen.

Und auch das § 82 des LBesGBW ("Dienstjubiläum") Abs. 2 Satz 1 unterscheidet nicht - hier wird lediglich eine "hauptberufliche Tätigkeit" als Voraussetzung für die anrechenbare Dienstzeit benannt.

Gespannt freue ich mich über reichhaltige Rückmeldungen :) !

Danke vorab & liebe Grüße,

writerx
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Bernhard
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Re: Berechnung der Jubiläumsdienstzeit bei Fachlehrern

Beitrag von Bernhard »

Hi, klingt doch so als würde das gegen den Gleichberechtigungsgrundsatz verstoßen oder? Hört sich auf alle Fälle total ungerecht an. Ich hab ChatGPT gefragt und er hat es mir sehr klar erklärt, dass dies die aktuelle Vorgehensweise ist. - Für den Gleichberechtigungsgrundsatz würde es reichen wenn du einen Fachlehrer findest bei dem es angerechnet wurde denke ich. Ansonsten könnte man es ja vielleicht mal mit schlechten Chancen vor dem Verwaltungsgericht versuchen. Oftmals ist es ja so, dass man Dinge die sich ungerecht anfühlen einfach mal durchkämpfen muss. Du könntest recherchieren ob ähnliche Anliegen schon abgelehnt wurden oder ob du der erste wärst der den Klageweg beschreitet. Es wird wohl argumentiert, dass FL und Hochschulabsolventen nicht vergleichbar sind....
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Re: Berechnung der Jubiläumsdienstzeit bei Fachlehrern

Beitrag von writerx »

Vielen Dank für diesen ersten ausfürhlichen Kommentar!
klingt doch so als würde das gegen den Gleichberechtigungsgrundsatz verstoßen
Somit bin ich schonmal nicht der einzige, dem das so vorkommt.
Für den Gleichberechtigungsgrundsatz würde es reichen wenn du einen Fachlehrer findest bei dem es angerechnet wurde
Das war und ist meine Hoffnung - dass HIER sich jemand meldet.
Ansonsten könnte man es ja vielleicht mal mit schlechten Chancen vor dem Verwaltungsgericht versuchen
Wie so oft ist die Frage, wer ist "man" ;) Ich schaffe es aus gesundheitlichen Gründen leider nicht. Und ehrlich gesagt: Ganz so weit geht mein Gerechtigkeitssinn dann auch nicht :rolleyes:

Aber vielleicht ergibt sich hier ja noch etwas :zustimm: !
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Re: Berechnung der Jubiläumsdienstzeit bei Fachlehrern

Beitrag von writerx »

Ok schade, hier tut sich wohl nichts mehr. Scheint ziemlich tot zu sein das Forum.
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Bernhard
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Re: Berechnung der Jubiläumsdienstzeit bei Fachlehrern

Beitrag von Bernhard »

Ja, ist es. :) Mausetot. Gibt mehrere Gründe die zusammenkommen aber ändert nichts an der Situation leider.
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