Schönen guten Tag zusammen,
ich bin Fachlehrerin m/t und derzeit als mobile Reserve im Einsatz. Nächstes Jahr werde ich noch einmal mit 16 Std. als mobile Reserve arbeiten.
Eingesetzt werde ich momentan überwiegend in der Grundschule.
Nun wurde ich von seitens der Kollegen schon oft darauf hingewiesen, es könne durchaus passieren, dass ich nächstes Jahr einen Festeinsatz in der Grundschule als Klassleitung bekomme.
Nun meine Frage:
Kann das Schulamt wirklich von mir als Fachlehrerin verlangen eine Klassenleitung zu übernehmen? Das wäre fachlich für mich unvorstellbar, da ich ja mit den Hauptfächern eigentlich nichts am Hut habe und schon jetzt z. T. überfordert bin.
Vielleicht weiß hier jemand was?
Danke schon mal
Kammak
Mobile Reserve als Klassleitung?
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Re: Mobile Reserve als Klassleitung?
Hallo,
wenn du einen solchen Einsatz bekommst, dann musst du klar und deutlich sagen, dass du dich für diese Aufgabe nicht befähigt siehst und mit diesem Einsatz überfordert bist. Zuerst ein Gespräch mit der Schulleitung, wenn das noch nichts bringt, dann die nächsten Stufen mit Einschaltung vom Personalrat usw.
Grundsätzlich musst du die Klasse als Dienstanweisung im Rahmen deiner Möglichkeiten beaufsichtigen wenn es dir aufgetragen wird. Du kannst dann halt bspw. keine Noten geben und nur die Aufgaben die andere für dich vorbereitet haben austeilen/beaufsichtigen. Bei fachlichen Erklärungen kannst du dann leider auch nicht helfen.
Frühzeitig deinen Lehrerverband einschalten wenn das Erstgespräch mit der Schulleitung keinen Erfolg zeigt.
Rein sachlich bist du nicht dafür qualifiziert und wirst ja auch nicht entsprechend bezahlt.
Wenn ich mich richtig erinnere brauchst du auch mindestens drei verschiedene Schuleinsätze im Jahr damit das Jahr überhaupt als Mobile Reserve anerkannt wird. Da ggf. noch erkundigen.
Alles Gute
Bernhard
wenn du einen solchen Einsatz bekommst, dann musst du klar und deutlich sagen, dass du dich für diese Aufgabe nicht befähigt siehst und mit diesem Einsatz überfordert bist. Zuerst ein Gespräch mit der Schulleitung, wenn das noch nichts bringt, dann die nächsten Stufen mit Einschaltung vom Personalrat usw.
Grundsätzlich musst du die Klasse als Dienstanweisung im Rahmen deiner Möglichkeiten beaufsichtigen wenn es dir aufgetragen wird. Du kannst dann halt bspw. keine Noten geben und nur die Aufgaben die andere für dich vorbereitet haben austeilen/beaufsichtigen. Bei fachlichen Erklärungen kannst du dann leider auch nicht helfen.
Frühzeitig deinen Lehrerverband einschalten wenn das Erstgespräch mit der Schulleitung keinen Erfolg zeigt.
Rein sachlich bist du nicht dafür qualifiziert und wirst ja auch nicht entsprechend bezahlt.
Wenn ich mich richtig erinnere brauchst du auch mindestens drei verschiedene Schuleinsätze im Jahr damit das Jahr überhaupt als Mobile Reserve anerkannt wird. Da ggf. noch erkundigen.
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Re: Mobile Reserve als Klassleitung?
Hallo Bernhard,
danke für Deine Antwort.
Das stimmt, ein Festeinsatz würde dann nicht mehr als mobil gelten. Aber das ist (zumindest bei uns) keine Seltenheit, dass Mobile Reserven einen Festeinsatz bekommen und es dann eben kein mobiles Jahr ist.
Das wär mir auch egal. Nur eine Klassenleitung traue ich mir tatsächlich nicht zu.
Ob unser Schulamt mir so etwas zumuten würde, weiß ich ja nicht. Aber bei dem extremen Lehrermangel traue ich Ihnen viel Kreativität zu
danke für Deine Antwort.
Das stimmt, ein Festeinsatz würde dann nicht mehr als mobil gelten. Aber das ist (zumindest bei uns) keine Seltenheit, dass Mobile Reserven einen Festeinsatz bekommen und es dann eben kein mobiles Jahr ist.
Das wär mir auch egal. Nur eine Klassenleitung traue ich mir tatsächlich nicht zu.
Ob unser Schulamt mir so etwas zumuten würde, weiß ich ja nicht. Aber bei dem extremen Lehrermangel traue ich Ihnen viel Kreativität zu

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Re: Mobile Reserve als Klassleitung?
Also im beruflichen Bereich (Berufsschule) ist es (leider) vollkommen normal, dass Fachlehrer eine Klassenleitung übernehmen.
Ich kann mich aber erinnern, dass hier im Forum mal nach einer Rechtsgrundlage (angeblich soll ein entsprechendes KMS existieren) dafür gesucht wurde - dies aber irgendwie keiner hat.
Ich kann mich aber erinnern, dass hier im Forum mal nach einer Rechtsgrundlage (angeblich soll ein entsprechendes KMS existieren) dafür gesucht wurde - dies aber irgendwie keiner hat.