von Lenz » 27.07.2018 19:24
Ob es da gesetzlich verordnete Grenzen gibt kann ich Ihnen nicht beantworten. Unabhängig davon ist es sowohl für Schüler als auch für Lehrkräfte eine Zumutung, in einem EDV-Raum mit 32 Schülern Unterricht zu haben. An unserer Schule gilt die Regelung, dass die Gruppe ab 20 Personen geteilt wird. Von „Laptop-Klassen“ halte ich übrigens gar nichts, da hier sämtliche Ergonomie-Richtlinien missachtet werden.
Ob es da gesetzlich verordnete Grenzen gibt kann ich Ihnen nicht beantworten. Unabhängig davon ist es sowohl für Schüler als auch für Lehrkräfte eine Zumutung, in einem EDV-Raum mit 32 Schülern Unterricht zu haben. An unserer Schule gilt die Regelung, dass die Gruppe ab 20 Personen geteilt wird. Von „Laptop-Klassen“ halte ich übrigens gar nichts, da hier sämtliche Ergonomie-Richtlinien missachtet werden.