von Borcas » 05.04.2017 08:55
Einen Anspruch darauf, wieder in die Beamtenlaufbahn aufgenommen zu werden, hat man allerdings nicht, wenn man sie einmal freiwillig verlassen hat. Ist also schon ein wenig wie Lotto spielen...
Einen Anspruch darauf, wieder in die Beamtenlaufbahn aufgenommen zu werden, hat man allerdings nicht, wenn man sie einmal freiwillig verlassen hat. Ist also schon ein wenig wie Lotto spielen...