Lehrer in Bayern und Nebentätigkeit

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Ansicht erweitern Die letzten Beiträge des Themas: Lehrer in Bayern und Nebentätigkeit

von Maximilian » 01.08.2005 21:54

Ich gehe seit Jahren einer ehrenamtlichen Nebentätigkeit nach! Du bist verpflichtet deine Tätigkeit zu melden und genehmigen zu lassen. Der Aufwand an Stunden ist hierbei ausschlagebend. Es gibt hierzu ein Merkblatt von der Bezirksfinanzdirektion! Wenn du weitere Infos benötigst dann mail einfach zurück!

MfG Maximilian :roll:

Lehrer in Bayern und Nebentätigkeit

von meisdaa » 01.08.2005 17:18

Hallo,

geht jemand von euch Kollegen einer Nebentätigkeit nach?
Wenn ja, auf was muss man dabei als Lehrer achten?
Muss jede Tätigkeit angemeldet werden?
Könnte ich auch einen Vertrag nach BAT unterschreiben?
Mit oder ohne Lohnsteuerkarte (Freiberufler)?

Grüße!

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