Hi Tabsi,
soweit ich mich erinnern kann, gab es auch in unserem Schulamtsbezirk eine Abmahnung. Hier wurde ein Foto ohne Klärung der Urheberrechte auf einer Website verwendet.
Zu deiner Frage (die in MiB-Kreisen heute Vormittag online mit viel Witz diskutiert wurde); hier die Aussagen von unserem obersten Boss:
Momentan (bis 31.10.) sind ja Kopien in begrenztem Umfang und mit Quellenangabe noch erlaubt. Sollte keine Verlängerung stattfinden, ist ab diesem Tag die Einwilligung des Rechteinhabers notwendig.
Einfach nur Abschreiben ist nichts anderes als Kopieren, das kennen wir ja aus dem Mittelalter schon.
Wenn du die Rezepte abänderst, kommt es auf die "Höhe" der eigenen Schöpfung, der eigenen geistigen Leistung an. Einfach umschreiben von vier auf zwei Personen oder so geht gar nicht. Auch minimale Mengenänderungen bei den Zutaten oder leichte Verfahrensänderungen beim Zubereiten sind kein eigenes Werk. Wenn man aber herausfindet, wie man das Originalrezept mit der Hälfte Fett und doppelt so viel Vitaminen oder Ballaststoffen hinbekommt ohne dass es im Geschmack wesentlich vom Original abweicht, dann ist das sicher eine enorme eigene Leistung. --- Lach´ nicht, du wolltest es ja wissen.
Inwieweit bestimmte Rezepte bereits in das Allgemeingut übergegangen sind, das wird wohl ein Richter für den Einzelfall entscheiden. Wenn du also in Schuhbecks Bratkartoffeln Kurkuma durch Kümmel ersetzt, dürfte hier die Sache mit dem Urheberrecht gegessen sein
Allerdings ist es hier wichtig, in welchem persönlichen Verhältnis du zu den
Bratkartoffeln stehst. Für mache geht halt Kümmel gar nicht.
Sonnige Grüße aus Straubing
Oliver
P. S.: Mein Dank gilt Johannes, Sabine, Connie, Jochen und Elmar, die sich mit viel Engagement diesem Problem gewidmet haben