von Borcas » 08.04.2005 08:22
Hey, Jungs, will ja nicht unken, aber normalerweise liegen die kompletten Prüfungsvorschriften im Rektorat eurer Schule. Wie alle anderen Dienstvorschriften (LDO, VSO, BayEUG, etc.) auch, hat der Schulleiter mindestens ein Exemplar, dass sich jede an der Prüfung teilnehmende Lehrkraft ausleihen kann. Mehr als in diesen offiziellen Vorschriften steht, findet ihr auch in keiner anderweitigen Handreichung.
Hey, Jungs, will ja nicht unken, aber normalerweise liegen die kompletten Prüfungsvorschriften im Rektorat eurer Schule. Wie alle anderen Dienstvorschriften (LDO, VSO, BayEUG, etc.) auch, hat der Schulleiter mindestens ein Exemplar, dass sich jede an der Prüfung teilnehmende Lehrkraft ausleihen kann. Mehr als in diesen offiziellen Vorschriften steht, findet ihr auch in keiner anderweitigen Handreichung.