von capuccio » 09.02.2018 11:47
Die Bereitstellung eines Internetzugangs für Lehrkräfte ist siche noch keine Förderung von Missbrauch im o.g. Sinn - aber häufig wird dem Wunsch entsprochen, dass Lehrkräfte mit ihren Privatgeräten per WLan ins Schulnetz gehen oder sich per Klinke oder Airplay mit den Wiedergabegeräten verbinden, um vorbereitete Inhalte abzuspielen - oft auch aus privaten Streamingdiensten.
Das alles ist rechtlich schräg oder sogar illegal. Es gibt darüber hinaus gute Gründe dafür, warum große Firmen die Nutzung von privaten Handys oder Tablets verbieten - dabei unterliegen die Firmendaten noch nicht einmal den strengen Richtlinien, die z. B. für die Leistungsdaten der SchülerInnen oder das schnelle Klassenfoto für den Sitzplan gelten.
Ich wollte mit der Bemekung darauf hinweisen, dass die Lehrkräfte sich hier selbst in Gefahr begeben, weil ihre illegale Aktivität auf sie zurückfällt. Es ist am Gesetzgeber, hier endlich legale Möglichkeiten für die Schulen zu schaffen, und es ist an den Schulleitungen, die Lehrkräfte bis dahin zu schützen. Sie haben im Sinne der Fürsorgepflicht darauf zu achten, dass sich ihre Lehrkräfte nicht strafbar machen, indem sie solche Praktiken ignorieren oder anstoßen. Wenn z. B. die Schule als ganzes ein paar (rechtlich sicher fragwürdigen) Accounts bei Amazon prime und bei Spotify anlegt, dann sind zumindes die einzelnen Lehrkräfte davor geschützt, sich für ihren Dienstherrn strafbar zu machen.
Die Bereitstellung eines Internetzugangs für Lehrkräfte ist siche noch keine Förderung von Missbrauch im o.g. Sinn - aber häufig wird dem Wunsch entsprochen, dass Lehrkräfte mit ihren Privatgeräten per WLan ins Schulnetz gehen oder sich per Klinke oder Airplay mit den Wiedergabegeräten verbinden, um vorbereitete Inhalte abzuspielen - oft auch aus privaten Streamingdiensten.
Das alles ist rechtlich schräg oder sogar illegal. Es gibt darüber hinaus gute Gründe dafür, warum große Firmen die Nutzung von privaten Handys oder Tablets verbieten - dabei unterliegen die Firmendaten noch nicht einmal den strengen Richtlinien, die z. B. für die Leistungsdaten der SchülerInnen oder das schnelle Klassenfoto für den Sitzplan gelten.
Ich wollte mit der Bemekung darauf hinweisen, dass die Lehrkräfte sich hier selbst in Gefahr begeben, weil ihre illegale Aktivität auf sie zurückfällt. Es ist am Gesetzgeber, hier endlich legale Möglichkeiten für die Schulen zu schaffen, und es ist an den Schulleitungen, die Lehrkräfte bis dahin zu schützen. Sie haben im Sinne der Fürsorgepflicht darauf zu achten, dass sich ihre Lehrkräfte nicht strafbar machen, indem sie solche Praktiken ignorieren oder anstoßen. Wenn z. B. die Schule als ganzes ein paar (rechtlich sicher fragwürdigen) Accounts bei Amazon prime und bei Spotify anlegt, dann sind zumindes die einzelnen Lehrkräfte davor geschützt, sich für ihren Dienstherrn strafbar zu machen.